Auszug - Straßenmarkierung soll Sicherheit erhöhen  

 
 
38. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 6.4
Gremium: Öffentliche Ordnung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 28.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1526/VII Straßenmarkierung soll Sicherheit erhöhen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

BzStR Dr. Prüfer informiert, dass in dem genannten Beispiel Degnerstraße, die in die 30km/h-Zone aufgenommen und die Vorfahrtregelung aufgehoben wurde (keine Schilder und keine Haltelinien mehr), nunmehr rechts vor links gilt. Darauf hat zeitweise das aufgestellte allgemeine Gefahrenzeichen (Zeichen 101)      mit Zusatzschild „Vorfahrt geändert“ hingewiesen. Eine Straßenmarkierung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Wie sollte auf eine aufgehobene Vorfahrt auf der Straße hingewiesen werden? Dafür gibt es kein Verkehrszeichen.

Die einreichende Fraktion beantragt daraufhin die Vertagung der Drucksache.

 
 

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