Auszug - Jugendhilfeplan erstellen
Der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Jugendhilfeplan vorzulegen und stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII § 11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII § 13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII § 16 erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:
Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.
Weiterhin sollen die Ergebnisse der vom Jugendhilfeausschuss einberufenen Arbeitsgruppe zu Mindestfinanzierung und regionalen Mittelverteilung mit einfließen. Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert werden und dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig alle zwei Jahre im Monat November vorlegt werden. |
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