Auszug - Jugendhilfeplan erstellen  

 
 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 10.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 24.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0814/VII Jugendhilfeplan erstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt

Der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Jugendhilfeplan vorzulegen und stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII § 11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII § 13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII § 16 erfolgen. Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:

 

        • bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden Platzzahlen, Anzahl Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)
  • Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen
  • Größe der jeweiligen Zielgruppe
  • Sozialindex
  • Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung.

 

Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.

 

Weiterhin sollen die Ergebnisse der vom Jugendhilfeausschuss einberufenen Arbeitsgruppe zu Mindestfinanzierung und regionalen Mittelverteilung mit einfließen. Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert werden und dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig alle zwei Jahre im Monat November vorlegt werden.

 
 

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