Auszug - Vorgesehene Straßensanierungen, -erweiterungen und -neubauten von der BVV beschließen lassen  

 
 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:46 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0890/VII Vorgesehene Straßensanierungen, -erweiterungen und -neubauten von der BVV beschließen lassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
 
Wortprotokoll

Prof

Prof. Hofmann schlägt vor, diesen TOP vorzuziehen. Dem Vorschlag wird gefolgt.

 

Frau van der Wall erklärt, dass Hintergrund dieses Antrages die Sanierung der Robert-Siewert-Str. sei. Hier sei die Gestaltung des Radweges nicht zu Ende gedacht worden. Dabei verwies sie insbesondere auf die neue Berliner Radverkehrsstrategie, die im Frühjahr 2013 verabschiedet worden war. Da sie den Eindruck auch an anderen Stellen des Bezirkes habe, sei der Antrag entstanden.

 

Herr Ehrendreich (Leiter des Tiefbauamtes) erklärt, dass die Robert-Siewert-Str. mit Mitteln des Schlaglochsanierungsprogrammes instandgesetzt wurde. Bei diesen Geldern dürfen nur vorhandene Radwege saniert, aber nicht umgebaut werden. Im Übrigen werden in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine gesonderten Radverkehrsanlagen angeordnet.

 

BzStR Nünthel erklärt, dass beim Straßenbau drei Teilmengen zu unterscheiden sind: "Instandsetzung", "grundhafte Instandsetzung" und "Neubau". Lediglich bei den beiden letztgenannten, die Teil der Investitionsplanung des Bezirkes sind, ist eine solche Beteiligung möglich. Bisher habe das Bezirksamt die Vorplanungen stets in den Ausschüssen der BVV vorgestellt.

 

Der Ausschuss schlägt dem Hauptausschuss vor, der Bezirksverordnetenversammlung eine geänderte Fassung vorzulegen, um Konfliktpotentiale mit Zuständigkeiten der Senatsverwaltung auszuschließen sowie zügiges Verwaltungshandeln bei kleineren Maßnahmen nicht zu behindern. Die geänderte Fassung hat folgenden Wortlaut:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Ausschüsse Öffentliche Ordnung und Verkehr sowie Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz regelmäßig über vorgesehene und laufende Straßensanierungen, -erweiterungen und -neubauten, insofern sie die Zuständigkeit des Bezirkes betreffen, zu informieren. Bei Investitionsmaßnahmen ist die Einbeziehung der Bezirksverordneten und der betroffenen Bürger in die Planung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Radverkehrsanlagen und barrierefreie Umsteigemöglichkeiten zum ÖPNV.

 

Abstimmungsergebnis:  12/0/ 0

 
 

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