Auszug - Zwangsumzüge aussetzen und Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung der Realität anpassen
Die kommissarische Geschäftsführerin des Jobcenters Berlin-Lichtenberg, Frau Bunge, erläuterte die gesetzlichen Vorgaben, die in der AV Wohnen und in der Wohnungsaufwendungsverordnung (WAV) verankert sind. Wenn eine Bedarfsgemeinschaft eine Wohnung bewohnt, die diesen Vorgaben nicht genügt, wird sie aufgefordert die Mietkosten zu senken. In diesem Jahr sind vom 1. Januar bis zum 30. April zehn Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Kostensenkung umgezogen, im vergangenen Jahr 125. Insgesamt 385 Bedarfsgemeinschaften haben 2012 eine entsprechende Aufforderung erhalten. Lichtenberg hat zurzeit 24.500 Bedarfsgemeinschaften.
Die Sozialstadträtin teilt mit, dass das Amt für Soziales 2012 und 2013 keine Maßnahmen zur Kostensenkung der Unterkunft ergriffen hat. Das Amt prüft ebenfalls Einzelfälle, vermeidet aber Umzugsaufforderungen, bis die AV Wohnen in Kraft getreten und eine entsprechende Rechtssprechung erfolgt ist.
Nach einer konstruktiven Diskussion, die sich vor allem auch mit dem Terminus "Zwangsumzüge" in der Überschrift beschäftigte, zog die einreichende Fraktion den Antrag zurück und stimmte einer Änderung des Titels zu. Er lautet nun: "Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung der Realität anpassen". Die Ausschussmitglieder beschlossen, den Antrag in seiner geänderten Fassung als Ausschussantrag einzubringen. Abstimmungsergebnis: 10:0:0 |
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