Drucksache - DS/0598/VII  

 
 
Betreff: Richtwerte der Wohnaufwendungsverordnung der Realität anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
21.05.2013 
19. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Soz/Miet PDF-Dokument
Schreiben BA v. 20.08.2013 (Zwb.) PDF-Dokument
VzK BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage VzK BA  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

1

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Wie im Zwischenbericht an die BVV am 20.08.2013 mitgeteilt, unterstützt das Bezirksamt das Anliegen der Drucksache und hat sich bezüglich weiterer Anpassungen der neu gefassten Wohnaufwendungenverordnung an den Staatssekretär Soziales der Senatsver­waltung für Gesundheit und Soziales gewandt.

 

Das Antwortschreiben des Staatssekretärs liegt nunmehr vor.

Diesem ist zu entnehmen, dass aus der Notwendigkeit der Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben heraus weder eine Berücksichtigung von mittleren Wohnlagen des Mietspiegels bei der Ermittlung der Mietgrenzen für "angemessenen Wohnraum" noch eine generelle Aussetzung von mietkostensenkenden Maßnahmen im Falle einer Überschreitung der Richtwerte für möglich gehalten wird.

 

Das Antwortschreiben ist in der Anlage beigefügt.

 

 
 

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