Drucksache - DS/0598/VII
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Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie im Zwischenbericht an die BVV am 20.08.2013 mitgeteilt, unterstützt das Bezirksamt das Anliegen der Drucksache und hat sich bezüglich weiterer Anpassungen der neu gefassten Wohnaufwendungenverordnung an den Staatssekretär Soziales der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gewandt.
Das Antwortschreiben des Staatssekretärs liegt nunmehr vor. Diesem ist zu entnehmen, dass aus der Notwendigkeit der Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben heraus weder eine Berücksichtigung von mittleren Wohnlagen des Mietspiegels bei der Ermittlung der Mietgrenzen für "angemessenen Wohnraum" noch eine generelle Aussetzung von mietkostensenkenden Maßnahmen im Falle einer Überschreitung der Richtwerte für möglich gehalten wird.
Das Antwortschreiben ist in der Anlage beigefügt.
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