Auszug - Eigentümerähnliche Überlassung von Grundstücken an Kitaträger  

 
 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 12.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 23.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/2138/VI Eigentümerähnliche Überlassung von Grundstücken an Kitaträger
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gührs (Fraktion der SPD) begründete den Antrag zur Beschlussfassung seiner Fraktion

Herr Gührs (Fraktion der SPD) begründete den Antrag zur Beschlussfassung seiner Fraktion.

 

Frau Zimmer (Fraktion DIE LINKE.) nahm für ihre Fraktion Stellung.

 

Frau Kitzmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nahm für ihre Fraktion Stellung und beantragte, dass im zweiten Satz nach den Worten „die Grundstücke“ folgende Ergänzung eingefügt wird:

 

              „in Übereinstimmung mit den Prioritäten des Kita-Entwicklungsplanes“.

 

Herr Gührs (Fraktion der SPD) erklärte für seine Fraktion die Übernahme des Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

In der weiteren Aussprache äußerten sich Herr Kreins (Fraktion der SPD) und Herr Grunst (Fraktion DIE LINKE.)

 

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der SPD wurde mit der beantragten Ergänzung mehrheitlich angenommen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht beim Liegenschaftsfonds des Landes Berlin anzuregen, dass unbebaute Grundstücke Kitaträgern eigentümerähnlich überlassen werden können, wenn diese auf den Flächen eine Kita errichten wollen. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass den Kitaträgern die Grundstücke in Übereinstimmung mit den Prioritäten des Kita-Entwicklungsplanes unbürokratisch und vorrangig zur Verfügung gestellt werden.

 
 

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