Drucksache - DS/2138/VI  

 
 
Betreff: Eigentümerähnliche Überlassung von Grundstücken an Kitaträger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
52. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt sieht den mit dem Beschluss intendierten Handlungsbedarf bereits umgesetzt. KiTa-Träger erhalten in Berlin schon mit den einschlägigen Nutzungsverträgen Gebäude und Grundstück zu eigentümerähnlichen Konditionen. Es besteht außerdem die konditionierte Möglichkeit, genutzte KiTa-Grundstücke mit Gebäude zu einem symbolischen Euro zu erwerben.

Bislang nicht bebaute Grundstücke im Eigentum des Bezirkes (Vorbehaltsgrundstücke, aktuell Hauptstraße 4) können ggf. konditioniert nach Errichtung einer KiTa (durch den Bezirk oder einen Träger) ebenso im Wege einer Nutzungsvereinbarung eigentümerähnlich überlassen werden. Der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen ist auch möglich.

 

Grundstücke aus dem Portfolio der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH &  Co. KG können, nach Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen,  in das Fachvermögen des Bezirkes zurück übertragen werden, danach gilt grundsätzlich auch bei diesen das vor genannte Szenario. Mit der Senatsvorlage zur Kenntnisnahme „Umgehend Kita-Bedarfsplanung vorlegen“ (16/4245) an das Abgeordnetenhaus wurde unter anderem angeregt, die Bezirke bei der Rückübertragung von Grundstücken des Liegenschaftsfonds, die für eine KiTa-Nutzung vorgesehen werden (a.a.O. Seite 19, 5.3), zu unterstützen.

 

Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH &  Co. KG kann qua Gesellschafterauftrag keine Grundstücke eigentümerähnlich überlassen. Eine entsprechende Anregung liefe ins Leere. Entscheidungen hierzu kann nur der Senat bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin treffen.

Der Bezirk verfolgt hier gemeinsam mit der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG die Strategie, Grundstücke an Interessenten – zur Kitanutzung und damit verbundenen tragfähigen Konditionen – zu verkaufen.

 

 
 

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