Drucksache - DS/2138/VI
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt sieht den mit dem Beschluss intendierten Handlungsbedarf bereits umgesetzt. KiTa-Träger erhalten in Berlin schon mit den einschlägigen Nutzungsverträgen Gebäude und Grundstück zu eigentümerähnlichen Konditionen. Es besteht außerdem die konditionierte Möglichkeit, genutzte KiTa-Grundstücke mit Gebäude zu einem symbolischen Euro zu erwerben. Bislang nicht bebaute Grundstücke im Eigentum des Bezirkes (Vorbehaltsgrundstücke, aktuell Hauptstraße 4) können ggf. konditioniert nach Errichtung einer KiTa (durch den Bezirk oder einen Träger) ebenso im Wege einer Nutzungsvereinbarung eigentümerähnlich überlassen werden. Der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen ist auch möglich.
Grundstücke aus dem Portfolio der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG können, nach Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen, in das Fachvermögen des Bezirkes zurück übertragen werden, danach gilt grundsätzlich auch bei diesen das vor genannte Szenario. Mit der Senatsvorlage zur Kenntnisnahme „Umgehend Kita-Bedarfsplanung vorlegen“ (16/4245) an das Abgeordnetenhaus wurde unter anderem angeregt, die Bezirke bei der Rückübertragung von Grundstücken des Liegenschaftsfonds, die für eine KiTa-Nutzung vorgesehen werden (a.a.O. Seite 19, 5.3), zu unterstützen.
Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG kann qua Gesellschafterauftrag keine Grundstücke eigentümerähnlich überlassen. Eine entsprechende Anregung liefe ins Leere. Entscheidungen hierzu kann nur der Senat bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin treffen. Der Bezirk verfolgt hier gemeinsam mit der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG die Strategie, Grundstücke an Interessenten – zur Kitanutzung und damit verbundenen tragfähigen Konditionen – zu verkaufen.
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