Auszug - Zentren- und Einzelhandelskonzept 2011 für den Bezirk Lichtenberg von Berlin (Bezug: DS/2052/VI) Beteiligung der zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)  

 
 
59. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr
TOP: Ö 6.3.1
Gremium: Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 14.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/2124/VI Zentren- und Einzelhandelskonzept 2011 für den Bezirk Lichtenberg von Berlin (Bezug: DS/2052/VI) Beteiligung der zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratung der vorgelegten Beschlussempfehlung zur DS/2052/VI (zusammen mit DS/2124/VI)

Beratung der vorgelegten Beschlussempfehlung zur DS/2052/VI (zusammen mit DS/2124/VI)

 

Hr. Geisel:

-         Fortschreibung und neuer Beschluss sind jetzt notwendig, damit das ZEHK juristischen Gesichtspunkten standhalten kann.

-         Die Situation im Hansa-Center entspricht der Schilderung im ZEHK. Selbst, wenn bald ein Bauantrag käme, würde es bis zur Fertigstellung eine weitere Fortschreibung des ZEHK geben.

 

Hr. Dr. Rackow:

-         Er macht auf die verkehrlich gefährliche Situation bei der geplanten Ausfahrt am Storchenhof aufmerksam und wird sich auch an den Investor wenden, auch wenn die Verkehrslenkung Berlin die Situation für bestätigungsfähig hielt.

 

Nach der Beratung beschließt der Ausschuss, der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/2052/VI in folgender geänderter Fassung zu empfehlen:

 

Abstimmung: 9 – 2 – 1

 

1.    Die Drucksache 2052/VI Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg (Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes) wird unter Berücksichtigung der in Drucksache 2124/VI Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg – TÖB (Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes) gemachten Aussagen beschlossen.

 

2.    Das Bezirksamt wird ersucht bei der weiteren Arbeit mit dem Zentren- und Einzelhandelskonzept folgende Themen und Probleme besonders zu berücksichtigen bzw. schwerpunktmäßig zu bearbeiten:

 

·      Die Revitalisierung des Hansacenters sollte weiter verfolgt werden. Dabei ist besonders bei der weiteren Entwicklung des Prerower Platzes auf die Einhaltung der Obergrenzen für Lebensmitteleinzelhandel von 1500 m² zu achten.

              Abstimmung: 11 0 1

 

·      Bei der baulichen Gestaltung des Prerower Platzes städtebauliche Aspekte für die Gestaltung des Zentrums von Hohenschönhausen besonders zu berücksichtigen.              Abstimmung: 12 0 0

 

·      Das Nahversorgungszentrum Mühlengrund in seiner Funktion für die dort wohnenden Menschen zu erhalten

              Abstimmung: 11 0 0

 

·      Im Zusammenhang mit dem Umbau/Neubau der Welsegalerien die Sicherung der Nahversorgung im Wohnquartier anzustreben.

              Abstimmung: 12 0 0

 

·      Bei der Neustrukturierung des Ortsteilzentrums Hauptstraße (Hohenschönhausen) auf die Vorgaben im Konzept zu achten.

              Abstimmung: 9 3 0

 

·      Im Gebiet der Weißen Taube weiterhin nach Möglichkeiten für die Nahversorgung zu suchen.

              Abstimmung: 10 0 2

 

·      Bei der weiteren Gestaltung des Gensinger Viertels auf die Umsetzung der Inhalte im vom Bezirksamt zugesagten Zeitrahmen zu drängen. Anderenfalls sind die planungsrechtlichen Bedingungen entsprechend zu ändern.

              Abstimmung: 11 0 0

 

·      Im Ortsteilzentrum Weitlingstraße entsprechend den Vorgaben im Konzept weitere Lebensmittelmärkte an Einzelstandorten nicht zu genehmigen.

              Abstimmung: 9 1 1

 

·      Bei der Planung und Umsetzung des Nahversorgungszentrums Ostkreuz auf Kleinteiligkeit und eine differenzierte Sortimentsstruktur zu achten.

              Abstimmung: 10 - 2 - 0

 

Punkt 2 gesamt: Abstimmung: 9 0 – 3

 

3.                            Das Zentren- und Einzelhandelskonzept ist spätestens nach 3 Jahren erneut auf seinen Realitätsgehalt zu überprüfen und fortzuschreiben.

              Abstimmung: 11 0 1

 

Begründung:

Das Zentren- und Einzelhandelskonzept ist eines der wichtigsten Dokumente um die Nahversorgung der Lichtenberger Bevölkerung über einen längeren Zeitraum sicher zu stellen bzw. weiter zu entwickeln. Um der anhaltenden Discounterschwemme entgegenwirken zu können und die Fachmarktentwicklung in geordnete Bahnen zu lenken, benötigt die Verwaltung entsprechende Analysen und Vorgaben, um unter rechtlich sicheren Bedingungen entsprechend steuernd eingreifen zu können.

 


 

 
 

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