Auszug - Optimale Aufstellung von Fahrradständern an Supermärkten
Die Beratung der Beschlussempfehlung erfolgte in Verbindung mit
- dem Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen DS/2034/VI – Mehr Fahrradständer in neue und sanierte Wohn-, Büro- und Gewerbeanlagen und - der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr DS/1966/VI – Mehr Fahrradständern in bestehenden Wohnanlagen.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtenwicklung, Bauen und Verkehr, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anzunehmen, wurde mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Genehmigungsverfahren für Supermärkte die EigentümerInnen resp. BetreiberInnen der Supermärkte für eine günstige Aufstellung von mindestens 8 so genannten Kreuzberger Bügeln mit Quersteg in Nähe der Eingänge und Einkaufswagen zu gewinnen.
Dabei sind folgende Maße anzuwenden:
- Länge der Bügel 1,00 m bis 1,20 m - Mindestabstand von einer Wand = 0,70 m (sowohl bei senkrechter als auch paralleler Installation des Bügels zur Wand) - Achsabstand zwischen den Bügeln bei paralleler Aufstellung der Bügel = 0,85m.
Außerdem ist auf die waagerechte Ausführung der Fahrradabstellfläche zu achten. |
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