Auszug - Änderung der Geschäftsordnung
Herr Hähnel (BVO NPD) nahm zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Eingaben Stellung.
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Eingaben den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktionen DIE LINKE., SPD, Bündnis 90/Die Grünen und des Bezirksverordneten WAS-B in geänderter Fassung anzunehmen, wurde mehrheitlich gegen eine Stimme eines Bezirksverordneten der NPD in geänderter Fassung zugestimmt. Beschluss:
§ 49 Abs. 2 Zuhörerinnen und Zuhörern der Bezirksverordnetenversammlung ist das Verbreiten von Propaganda oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne von § 86 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) untersagt. Dazu gehören alle Äußerungen und Darstellungen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Der/die Sitzungsleiter/-in ist berechtigt einen Verstoß mit einem sofortigen Verweis aus dem Tagungsraum und ggf. mit einem Hausverbot zu ahnden. |
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