Drucksache - DS/1716/VI  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE., SPD, B'90/Die Grünen, BVO WAS-BGeschäftsordnung/Eingaben
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2010 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung/Eingaben Entscheidung
06.01.2011 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.01.2011 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Änderungsantrag NPD PDF-Dokument
Austauschexemplar DIE LINKE., SPD, B'90/Die Grünen BVO WAS-B PDF-Dokument
Beschlussempfehlung GOE PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Geschäftsordnung/Eingaben empfiehlt der Bezirksverordneten-versammlung die Annahme der DS/1716/VI in folgender geänderter Fassung:

 

§ 49 Abs. 2

Zuhörerinnen und Zuhörern der Bezirksverordnetenversammlung ist das Verbreiten von Propaganda oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne von § 86 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) untersagt. Dazu gehören alle Äerungen und Darstellungen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Der/die Sitzungsleiter/-in ist berechtigt einen Verstoß mit einem sofortigen Verweis aus dem Tagungsraum und ggf. mit einem Hausverbot zu ahnden.

 

Begründung:

Mit der Änderung der Beschlussempfehlung zur Drucksache 1716/VI wird der/die Sitzungsleiter/-in in die Lage versetzt sich auf die entsprechenden Strafvorschriften des StGB zu stützen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten zu können.

 

Text des Ursprungsantrages:

In die Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg wird der § 49 a eingefügt.

§ 49 a Verhalten in der Bezirksverordnetenversammlung

Besucherinnen und Besuchern der Bezirksverordnetenversammlung ist die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem, Gewalt verherrlichendem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut untersagt. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis aus dem Tagungsraum und ggf. mit Hausverbot geahndet.

 

Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0

 

 
 

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