Auszug - Bebauungsplan 11-6 Arbeitstitel: Am Wartenberger Luch Verfahrensstand: öffentliche Auslegung und eingeschränkte Behördenbeteiligung zu den Änderungen des Bebauungsplans  

 
 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 25.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1290/VI Bebauungsplan 11-6
Arbeitstitel: Am Wartenberger Luch
Verfahrensstand: öffentliche Auslegung und eingeschränkte Behördenbeteiligung zu den Änderungen des Bebauungsplans
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Heinisch, auf Überweisung in den Ausschuss Umwelt/Gesundheit

Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Heinisch, auf Überweisung in den Ausschuss Umwelt/Gesundheit.

Der Antrag wurde mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wurde mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

a)   den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-6 vom 18. November 2008 für das Gelände zwischen dem Hechtgraben, dem Wartenberger Luch, den rückwärtigen Grenzen der Grundstücke Dorfstraße 19 f-h bis 22, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Lindenberger Straße 10, 12, 14 und der Lindenberger Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg, einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung, der Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Beteiligung des betroffenen Eigentümers zur Änderung der B-Plan-Festsetzung im Bereich der Stellplatzanlage im Bebauungsplanverfahren 11-6

Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

    

Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern, ein.

 

b)   über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-6

 

     Anlage 4: Entwurf der Verordnung

 

 
 

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