Auszug - Information zu W-Lan und DECT-Technik in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Der
Antrag zur Beschlussfassung wurde mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme
beschlossen. Beschluss: Das
Bezirksamt wird ersucht in allen Kindertagesstätten, Schulen, Schulhorten,
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, in denen W-Lan oder schnurlose
Telefone (DECT-Technik) genutzt werden, aus Gründen der Fürsorgepflicht und des
vorsorgenden Verbraucherschutzes sowie nach Maßgaben des Verbraucherschutzinformationsgesetzes
in geeigneter Art und Weise - vor
Ort darüber öffentlich und leicht ersichtlich zu informieren, dass diese
Technik Verwendung findet rsp. in den Fällen, in denen das Bezirksamt nicht
selbst Einrichtungsträger ist, dies anzuregen und - die
NutzerInnen rsp. deren Sorgeberechtigte zu nicht auszuschließender
Gesundheitsgefährdung, insbesondere für Kinder, bei der Verwendung der
Techniken zu informieren (Aushang, Flyer oder anderes), rsp. in den Fällen, in
denen das Bezirksamt nicht selbst Einrichtungsträger ist, dies anzuregen. |
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