Auszug - Geschäftsordnung der BVV Erarbeitung einer endgültigen Geschäftsordnung für die BVV - Lichtenberg - red. Schlussbearbeitung - Vorlage der Entwürfe "Standardschreiben nach § 62 der GO"
a) Redaktionelle
Schlussbearbeitung: Der Ausschussvorsitzende bittet die Ausschussmitglieder, ggf. vorhandene
Hinweise für redaktionelle Änderungen ihm innerhalb einer Woche zu übermitteln.
Danach erfolgt die Drucklegung der GO. Über diese Verfahrensweise besteht
zwischen den Ausschussmitgliedern Einvernehmen. b) Vorlage der
Entwürfe für Standardschreiben nach § 62 GO: Zum Entwurf 1 (Standardschreiben der
Fachausschüsse an den Eingabenausschuss zur Bestätigung des Eingangs bzw. der
abschließenden Bearbeitung einer Eingabe/Beschwerde) erfolgt die Verständigung
wie folgt: 1. Information über den Eingang einer Eingabe: Im Entwurfstext soll der
Begriff "Gegenstand der Eingabe" durch "Inhaltliche Darstellung
der Eingabe" ersetzt werden. 2. Information über die abschließende Entscheidung einer Eingabe: Die
Ausschüsse werden gebeten, die abschließende Antwort an den Petenten bzw. die
inhaltliche Darlegung der Entscheidung des Ausschusses zu übermitteln. 3. Unabhängig davon, welcher Ausschuss die Eingabe bearbeitet (Ausschuss
GO/Eingaben oder Fachausschüsse), werden alle Eingaben fortlaufend nummeriert
– in der Reihenfolge des Eingangs der Eingabe beim Büro der BVV bzw. des
Eingangs des Schreibens eines Fachausschusses, in dem dieser den
Eingabenausschuss über den Eingang einer Eingabe informiert, beim Büro der BVV 4. Der Ausschussvorsitzende wird dieses Standardschreiben an die
Fachausschüsse weiterleiten und dabei deutlich machen, dass dieses Verfahren
gewählt wurde, um die von der BVV bearbeiteten Eingaben vollständig zu erfassen
und gegenüber der Öffentlichkeit darstellen zu können; der Eingabenausschuss
wird sich nicht mit den Inhalten der in den Fachausschüssen behandelten
Eingaben beschäftigen. Beschluss: 7 : 0 : 1 Zum Entwurf 2 (Standardschreiben des
Eingabenausschusses an den Petenten zur Bestätigung des Eingangs einer
Eingabe/Beschwerde) erfolgt die Verständigung wie folgt: Nach kurzer Diskussion zum Entwurf wird die Entscheidung auf die nächste
Sitzung vertagt; es wurde gebeten, Hinweise zur textlichen Neufassung vorab an
den Ausschussvorsitzenden zu übermitteln. Beschluss: 8 : 0 : 0 |
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