Auszug - Zustandekommen des Bürgerbegehrens Zusammenlegung Kant- und Coppi-Gymnasium Beschlussempfehlung, Ausschuss Bildung/Sport Antrag zur Beschlussfassung, Fraktion CDU Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung, BVO FDP Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, BzStR BüdSoz  

 
 
55. (Sonder-) Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 05.07.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/1912/V Zustandekommen des Bürgerbegehrens Zusammenlegung Kant- und Coppi-Gymnasium
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion CDU
Verfasser:BzStR BüDSoz 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Abstimmungen:

Abstimmungen:

 

 

Änderungsantrag  BVO FDP:

 

Der Änderungsantrag wird zu beiden Punkten auf Antrag BVO FDP getrennt abgestimmt.

 

1.      Mehrheitlich abgewiesen bei 1 Ja Stimme.

 

                  2.  Mehrheitlich abgewiesen bei 5 Ja Stimmen.

 

 

 

Antrag zur Beschlussfassung, Fraktion CDU:

 

Der Antrag zur Beschlussfassung  wurde mehrheitlich abgelehnt bei 6 Ja, 28 Nein Stimmen.

 

Beschluss:

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde abgelehnt.

 

 

 

Beschlussempfehlung, Ausschuss Bildung und Sport:

 

 

Beschluss:

  1. Die BVV unterbreitet folgende konkurrierende Vorlage zum Bürgerentscheid am 17. September 2006:

 

„Erhalt aller Gymnasialprofile in Friedrichsfelde und Karlshorst –

Ja zu Forster, Kant und Coppi

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

dafür zu sorgen, dass die Angebote aller drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd (Coppi-Gymnasium, Kant-Gymnasium und Forster-Gymnasium) trotz zurückgehender Schülerzahlen erhalten bleiben. Hierzu sind die Beschlüsse des Bezirksamts und der Bezirksverordnetenversammlung zur gleichberechtigten Fusion von Coppi- und Kant-Gymnasium am Standort Lückstraße und zur Verlegung des Forster-Gymnasiums nach Karlshorst umzusetzen. Eine aus dem Bürgerbegehren folgende Schließung des Forster-Gymnasiums oder des Kant-Gymnasiums und die damit verbundene Aufteilung der Schüler eines Gymnasiums auf die beiden verbliebenen Gymnasien sind abzulehnen.“

 

  1. Zur Begründung der konkurrierenden Vorlage wird den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit den Unterlagen zum Bürgerentscheid folgender Text zur Information übermittelt:

 

„Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens erkennen in ihrer Begründung die Notwendigkeit der Schließung eines Schulstandortes wegen zurückgehender Schülerzahlen an. An den 3 Gymnasien in Lichtenberg-Süd lernten im Schuljahr 2005/2006 insgesamt 1.886 Schüler. Im Einzelnen: am Forster-Gymnasium 710 Schüler, am Kant-Gymnasium 538 Schüler, am Coppi-Gymnasium 638 Schüler.

Prognostiziert ist ein weiterer Rückgang der Schülerzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich auch in den Anmeldungen für die 7. Klassen an allen 3 Gymnasien: 335 Anmeldungen im Jahre 2002, 255 im Jahre 2003, 180 im Jahre 2004, 202 im Jahre 2005 und 176 im Jahre 2006. Seit 2004 erreicht kein Gymnasium die notwendigen Anmeldungen von 90 Schülerinnen und Schülern für die nach dem Berliner Schulgesetz erforderliche Anzahl von 3 siebenten Klassen.

 

Die Frage der Schulstandorte und ihrer Bewirtschaftung ist eine Aufgabe des Bezirks, die er nur in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport lösen kann, die für die inhaltliche Ausgestaltung der Berliner Schulen zuständig ist. Die Finanzierung des Berliner Schulsystems erfolgt so, dass der Bezirk Geld pro Schüler vom Senat zugewiesen bekommt. Mit dieser Summe muss er dann die Schulgebäude unterhalten. Weniger Schüler bedeuten weniger Geld.  Weniger Schüler bedeuten aber auch, dass eine sinnvolle Schulorganisation mit ausreichenden Angeboten für Grund-, Profil- und Leistungskurse nicht mehr möglich ist. Die Fusion zweier Schulen in Lichtenberg-Süd ist somit unumgänglich.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens versuchen, die Verlegung des bisherigen Standortes des Coppi-Gymnasiums in die Lückstraße zu Lasten der Schließung des Forster-Gymnasiums oder des Kant-Gymnasiums abzuwenden.

Die Intention des Bezirksamtes und der BVV ist jedoch, die Schulprofile aller drei Gymnasien zu erhalten. Deshalb sollen Schüler und Lehrer des Coppi- und des Kant-Gymnasiums künftig gleichberechtigt zusammengeführt werden und am Standort des Kant-Gymnasiums gemeinsam unter Einbeziehung der bisherigen Profile eine neue Schule bilden.

 

Dabei sollen die Vorzüge des Coppi-Gymnasiums mit seinem musikbetonten Unterricht und der künstlerischen Ausprägung mit den Stärken des Kant-Gymnasiums, die vor allem in der humanistischen Allgemeinbildung und einem breiten musisch-künstlerischem Angebot liegen, vereint werden.

 

Diese Fusion soll am Standort Lückstraße erfolgen, da das bisherige Kant-Gymnasium groß genug ist, um die Schüler des Kant- und des Coppi-Gymnasiums zügig aufzunehmen.

Außerdem sind dieser Schulstandort und das umliegende Wohngebiet, einschließlich der Taut-Aula in den letzten Jahren saniert worden, wobei erhebliche finanzielle Mittel in diesen Standort investiert wurden.

Das Forster-Gymnasium, das bereits aus der Fusion mit dem ehemaligen Pascal-Gymnasium hervorgegangen ist, hat sich durch sein herausragendes mathematisch-naturwissenschaftliches Profil den gesetzlich verankerten Status einer „Schule mit besonderer Prägung“ erworben. Sie steht daher für eine weitere Fusion nicht zur Verfügung. Um den Schulstandort am Karlshorster Römerweg zu erhalten, wird das Forster-Gymnasium dorthin ziehen. Die räumliche Nähe zur Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) ist zugleich von Vorteil für die Vertiefung der bereits bestehenden engen Kooperation von Forster-Gymnasium und FHTW.

 

Dieses Vorgehen entspricht auch der zwischen den Interessenvertretern des Kant- und des Forster-Gymnasiums abgestimmten Position, die der BVV mitgeteilt wurde:

„Bei der unumgänglichen Zusammenlegung der drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd zu zwei Gymnasien darf es keine Sonderstellung für das Coppi-Gymnasium zu Lasten des Forster- oder Kant-Gymnasiums geben. Es müssen das Musikprofil des Coppi-Gymnasiums, das besondere mathematisch-naturwissenschaftliche Profil des Forster-Gymnasiums und das humanistische Profil sowie der Lichtenberger Traditionsname ‚Immanuel-Kant-Gymnasium’ gleichberechtigt berücksichtigt werden. Das herausragende Bildungsangebot in Lichtenberg-Süd darf sich im Interesse aller Schüler und Eltern nicht verschlechtern.“

 

Eine Zustimmung zum Vorschlag der Initiatoren des Bürgerbegehrens hätte zur Folge, dass dann zwei Alternativen geprüft werden müssten:

 

B.      Alle drei Schulstandorte bleiben erhalten. Da dann die Schulen nicht genügend Schüler haben, um jeweils ein attraktives und umfangreiches Kursangebot vorhalten zu können, leiden darunter alle drei Schulprofile. Zudem kostet das den Bezirk jährlich 752.000 Euro mehr für das Betreiben des zusätzlichen Gebäudes und belastet den Landeshaushalt um weitere 110.000 Euro für die Personalkosten der Schulleitung der zusätzlichen Schule.

C.     Da weder Bezirk noch Senat diese Mittel aufbringen können, bedeutet ein Beschluss zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums am Standort Römerweg, dass die Schüler des Kant-Gymnasiums aufgeteilt werden müssten, weil der Standort Römerweg zu klein ist, um die Schüler beider Schulen zügig aufzunehmen. Die Schüler des Kant-Gymnasiums müssten also auf das Forster-Gymnasium und das Coppi-Gymnasium verteilt werden. Ein Erhalt des Profils des Kant-Gymnasiums wäre unter diesen Umständen kaum möglich, die umfangreichen Investitionen in der Lückstraße hätten keinen Nutzen mehr.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksverordnetenversammlung die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs, dem Vorschlag zum Erhalt aller drei Schulprofile an den zwei Standorten im Römerweg und in der Lückstraße zuzustimmen.“

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, die Initiatoren des Bürgerbegehrens darüber zu informieren, dass sie die Möglichkeit haben, im gleichen Umfang wie die unter Punkt 2 aufgeführte Position der BVV eine Begründung zum Inhalt des Bürgerbegehrens zu verfassen. Dieser Begründungstext wird den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls mit den Unterlagen zum Bürgerbegehren zugestellt.

 

Beschluss:

Die Beschlussempfehlung wurde bei 28 Ja, 15 Nein Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, BzStR BüdSoz:

 

 Das Bezirksamt bittet die BVV, gemäß § 46 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu Folgendem zu beschließen:  

 

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zur Erreichung eines Bürgerentscheides wenden sich mit folgendem Begehren an das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Hans- und Hilde-Coppi-Gymnasium (Römerweg 30/32) an seinem bisherigen Standort zu erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 056/2005, das Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen, aufzuheben.

Die Notwendigkeit zur Beschlussfassung durch die BVV ergibt sich aus nachfolgendem Sachverhalt:

 

Am 16.05.2006 wurden der Bezirksbürgermeisterin ca. 11.000 Unterschriften übergeben.

Nach § 45 Abs. 4 BezVG hat das Bezirksamt innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterschriften über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Der letzte Termin für einen BA-Beschluss über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens ist somit der 13.06.2006.

 

Ein Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es spätestens bis zu sechs Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit von 3 % der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt wurde.

 

Für Lichtenberg bedeutet dies, dass 5.965 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen müssen. Am Montag, den 22.05.2006 waren im Wahlamt bereits 6.645 Unterschriften gezählt und geprüft worden. Hiervon als zulässig befunden wurden 6.111 Unterstützungsunterschriften.

 

Das Bezirksamt stellt fest, das Bürgerbegehren ist zustande gekommen.

 

Gemäß § 45 Abs. 5 BezVG dürfen nach Feststellung des Zustandekommens des Bürgerbegehrens die Organe des Bezirks bis zur Durchführung des Bürgerentscheids weder eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen, noch mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung beginnen, es sei denn, hierzu bestünde eine rechtliche Verpflichtung.

 

Nach § 46 Abs. 1 BezVG ist spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens (hier: durch BA-Beschluss) über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchzuführen.

 

Dies gilt, sofern die BVV dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten zustimmt. Die BVV kann im Rahmen des Bürgerentscheids mit den Antragstellern verhandeln oder auch eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten.

 

Das Zustandekommen des Bürgerbegehrens bedeutet, dass damit auch der vom Bezirksamt beschlossene Termin der Schulzusammenlegung am 01.08.2006 nicht umgesetzt werden kann (§ 45 Abs. 5 BezVG). In Abhängigkeit vom weiteren Ausgang des Bürgerbegehrens ist gegebenenfalls. zu einem späteren Zeitpunkt über einen geänderten Termin vom Bezirksamt zu beschließen.

 

Der Abstimmungstermin ist vom BA innerhalb von vier Monaten nach Feststellung des Zustandekommens des Bürgerbegehrens auf einen Sonn- oder Feiertag festzusetzen. Alle Abstimmungsberechtigten sind durch das BA zu informieren (allerdings muss nicht jeder Wahlberechtigte informiert werden, sondern es reicht lediglich eine Benachrichtigung pro Haushalt aus).

 

Es erscheint sinnvoll, die Abstimmung zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV durchzuführen. Gemäß § 47 BezVG gilt eine Vorlage als angenommen, wenn mindestens 15 % der Wahlberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben und diese mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen angenommen wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als abgelehnt.

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen. Mit diesem Beschluss ist jedoch keine Zustimmung zum Bürgerbegehren selbst verbunden. Die BVV wird eine von ihr am 5.7.2006 mehrheitlich beschlossene konkurrierende Vorlage im Rahmen des Bürgerentscheides am 17.09.2006 zur Abstimmung stellen.

 

 

 

 

Vorsteher (Auszug aus Bandmitschnitt):

Meine Damen und Herren, zu dem weiteren Prozedere zur Fertigstellung des konkurrierenden Antrages ist zu sagen, dass die technischen Dinge mit dem Landeswahlleiter abgestimmt werden müssen und ich möchte Sie um Zustimmung dafür bitten, dass für koordinierende Dinge, die sich aus diesen technischen Fragen ergeben können, Sie dem Vorstand der BVV das Mandat erteilen, tätig zu werden, ohne dass wir eine erneute Sitzung der BVV einberufen müssen. Möchte jemand gegen diesen Vorschlag sprechen? Das ist nicht der Fall.

 

 

Beschluss:

Abstimmungen:

 

 

Änderungsantrag  BVO FDP:

 

Der Änderungsantrag wird zu beiden Punkten auf Antrag BVO FDP getrennt abgestimmt.

 

1.      Mehrheitlich abgewiesen bei 1 Ja Stimme.

 

                  2.  Mehrheitlich abgewiesen bei 5 Ja Stimmen.

 

 

 

Antrag zur Beschlussfassung, Fraktion CDU:

 

Der Antrag zur Beschlussfassung  wurde mehrheitlich abgelehnt bei 6 Ja, 28 Nein Stimmen.

 

Beschluss:

Der Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde abgelehnt.

Die Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen.

 

 

Beschlussempfehlung, Ausschuss Bildung und Sport:

 

 

Beschluss:

  1. Die BVV unterbreitet folgende konkurrierende Vorlage zum Bürgerentscheid am 17. September 2006:

 

„Erhalt aller Gymnasialprofile in Friedrichsfelde und Karlshorst –

Ja zu Forster, Kant und Coppi

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

dafür zu sorgen, dass die Angebote aller drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd (Coppi-Gymnasium, Kant-Gymnasium und Forster-Gymnasium) trotz zurückgehender Schülerzahlen erhalten bleiben. Hierzu sind die Beschlüsse des Bezirksamts und der Bezirksverordnetenversammlung zur gleichberechtigten Fusion von Coppi- und Kant-Gymnasium am Standort Lückstraße und zur Verlegung des Forster-Gymnasiums nach Karlshorst umzusetzen. Eine aus dem Bürgerbegehren folgende Schließung des Forster-Gymnasiums oder des Kant-Gymnasiums und die damit verbundene Aufteilung der Schüler eines Gymnasiums auf die beiden verbliebenen Gymnasien sind abzulehnen.“

 

  1. Zur Begründung der konkurrierenden Vorlage wird den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit den Unterlagen zum Bürgerentscheid folgender Text zur Information übermittelt:

 

„Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens erkennen in ihrer Begründung die Notwendigkeit der Schließung eines Schulstandortes wegen zurückgehender Schülerzahlen an. An den 3 Gymnasien in Lichtenberg-Süd lernten im Schuljahr 2005/2006 insgesamt 1.886 Schüler. Im Einzelnen: am Forster-Gymnasium 710 Schüler, am Kant-Gymnasium 538 Schüler, am Coppi-Gymnasium 638 Schüler.

Prognostiziert ist ein weiterer Rückgang der Schülerzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich auch in den Anmeldungen für die 7. Klassen an allen 3 Gymnasien: 335 Anmeldungen im Jahre 2002, 255 im Jahre 2003, 180 im Jahre 2004, 202 im Jahre 2005 und 176 im Jahre 2006. Seit 2004 erreicht kein Gymnasium die notwendigen Anmeldungen von 90 Schülerinnen und Schülern für die nach dem Berliner Schulgesetz erforderliche Anzahl von 3 siebenten Klassen.

 

Die Frage der Schulstandorte und ihrer Bewirtschaftung ist eine Aufgabe des Bezirks, die er nur in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport lösen kann, die für die inhaltliche Ausgestaltung der Berliner Schulen zuständig ist. Die Finanzierung des Berliner Schulsystems erfolgt so, dass der Bezirk Geld pro Schüler vom Senat zugewiesen bekommt. Mit dieser Summe muss er dann die Schulgebäude unterhalten. Weniger Schüler bedeuten weniger Geld.  Weniger Schüler bedeuten aber auch, dass eine sinnvolle Schulorganisation mit ausreichenden Angeboten für Grund-, Profil- und Leistungskurse nicht mehr möglich ist. Die Fusion zweier Schulen in Lichtenberg-Süd ist somit unumgänglich.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens versuchen, die Verlegung des bisherigen Standortes des Coppi-Gymnasiums in die Lückstraße zu Lasten der Schließung des Forster-Gymnasiums oder des Kant-Gymnasiums abzuwenden.

Die Intention des Bezirksamtes und der BVV ist jedoch, die Schulprofile aller drei Gymnasien zu erhalten. Deshalb sollen Schüler und Lehrer des Coppi- und des Kant-Gymnasiums künftig gleichberechtigt zusammengeführt werden und am Standort des Kant-Gymnasiums gemeinsam unter Einbeziehung der bisherigen Profile eine neue Schule bilden.

 

Dabei sollen die Vorzüge des Coppi-Gymnasiums mit seinem musikbetonten Unterricht und der künstlerischen Ausprägung mit den Stärken des Kant-Gymnasiums, die vor allem in der humanistischen Allgemeinbildung und einem breiten musisch-künstlerischem Angebot liegen, vereint werden.

 

Diese Fusion soll am Standort Lückstraße erfolgen, da das bisherige Kant-Gymnasium groß genug ist, um die Schüler des Kant- und des Coppi-Gymnasiums zügig aufzunehmen.

Außerdem sind dieser Schulstandort und das umliegende Wohngebiet, einschließlich der Taut-Aula in den letzten Jahren saniert worden, wobei erhebliche finanzielle Mittel in diesen Standort investiert wurden.

Das Forster-Gymnasium, das bereits aus der Fusion mit dem ehemaligen Pascal-Gymnasium hervorgegangen ist, hat sich durch sein herausragendes mathematisch-naturwissenschaftliches Profil den gesetzlich verankerten Status einer „Schule mit besonderer Prägung“ erworben. Sie steht daher für eine weitere Fusion nicht zur Verfügung. Um den Schulstandort am Karlshorster Römerweg zu erhalten, wird das Forster-Gymnasium dorthin ziehen. Die räumliche Nähe zur Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) ist zugleich von Vorteil für die Vertiefung der bereits bestehenden engen Kooperation von Forster-Gymnasium und FHTW.

 

Dieses Vorgehen entspricht auch der zwischen den Interessenvertretern des Kant- und des Forster-Gymnasiums abgestimmten Position, die der BVV mitgeteilt wurde:

„Bei der unumgänglichen Zusammenlegung der drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd zu zwei Gymnasien darf es keine Sonderstellung für das Coppi-Gymnasium zu Lasten des Forster- oder Kant-Gymnasiums geben. Es müssen das Musikprofil des Coppi-Gymnasiums, das besondere mathematisch-naturwissenschaftliche Profil des Forster-Gymnasiums und das humanistische Profil sowie der Lichtenberger Traditionsname ‚Immanuel-Kant-Gymnasium’ gleichberechtigt berücksichtigt werden. Das herausragende Bildungsangebot in Lichtenberg-Süd darf sich im Interesse aller Schüler und Eltern nicht verschlechtern.“

 

Eine Zustimmung zum Vorschlag der Initiatoren des Bürgerbegehrens hätte zur Folge, dass dann zwei Alternativen geprüft werden müssten:

 

B.      Alle drei Schulstandorte bleiben erhalten. Da dann die Schulen nicht genügend Schüler haben, um jeweils ein attraktives und umfangreiches Kursangebot vorhalten zu können, leiden darunter alle drei Schulprofile. Zudem kostet das den Bezirk jährlich 752.000 Euro mehr für das Betreiben des zusätzlichen Gebäudes und belastet den Landeshaushalt um weitere 110.000 Euro für die Personalkosten der Schulleitung der zusätzlichen Schule.

C.     Da weder Bezirk noch Senat diese Mittel aufbringen können, bedeutet ein Beschluss zum Erhalt des Coppi-Gymnasiums am Standort Römerweg, dass die Schüler des Kant-Gymnasiums aufgeteilt werden müssten, weil der Standort Römerweg zu klein ist, um die Schüler beider Schulen zügig aufzunehmen. Die Schüler des Kant-Gymnasiums müssten also auf das Forster-Gymnasium und das Coppi-Gymnasium verteilt werden. Ein Erhalt des Profils des Kant-Gymnasiums wäre unter diesen Umständen kaum möglich, die umfangreichen Investitionen in der Lückstraße hätten keinen Nutzen mehr.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksverordnetenversammlung die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs, dem Vorschlag zum Erhalt aller drei Schulprofile an den zwei Standorten im Römerweg und in der Lückstraße zuzustimmen.“

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, die Initiatoren des Bürgerbegehrens darüber zu informieren, dass sie die Möglichkeit haben, im gleichen Umfang wie die unter Punkt 2 aufgeführte Position der BVV eine Begründung zum Inhalt des Bürgerbegehrens zu verfassen. Dieser Begründungstext wird den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls mit den Unterlagen zum Bürgerbegehren zugestellt.

 

Beschluss:

Die Beschlussempfehlung wurde bei 28 Ja, 15 Nein Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, BzStR BüdSoz:

 

 Das Bezirksamt bittet die BVV, gemäß § 46 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu Folgendem zu beschließen:  

 

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zur Erreichung eines Bürgerentscheides wenden sich mit folgendem Begehren an das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Hans- und Hilde-Coppi-Gymnasium (Römerweg 30/32) an seinem bisherigen Standort zu erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 056/2005, das Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen, aufzuheben.

Die Notwendigkeit zur Beschlussfassung durch die BVV ergibt sich aus nachfolgendem Sachverhalt:

 

Am 16.05.2006 wurden der Bezirksbürgermeisterin ca. 11.000 Unterschriften übergeben.

Nach § 45 Abs. 4 BezVG hat das Bezirksamt innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterschriften über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Der letzte Termin für einen BA-Beschluss über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens ist somit der 13.06.2006.

 

Ein Bürgerbegehren ist zustande gekommen, wenn es spätestens bis zu sechs Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit von 3 % der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der Wahlberechtigten unterstützt wurde.

 

Für Lichtenberg bedeutet dies, dass 5.965 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen müssen. Am Montag, den 22.05.2006 waren im Wahlamt bereits 6.645 Unterschriften gezählt und geprüft worden. Hiervon als zulässig befunden wurden 6.111 Unterstützungsunterschriften.

 

Das Bezirksamt stellt fest, das Bürgerbegehren ist zustande gekommen.

 

Gemäß § 45 Abs. 5 BezVG dürfen nach Feststellung des Zustandekommens des Bürgerbegehrens die Organe des Bezirks bis zur Durchführung des Bürgerentscheids weder eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen, noch mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung beginnen, es sei denn, hierzu bestünde eine rechtliche Verpflichtung.

 

Nach § 46 Abs. 1 BezVG ist spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens (hier: durch BA-Beschluss) über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchzuführen.

 

Dies gilt, sofern die BVV dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten zustimmt. Die BVV kann im Rahmen des Bürgerentscheids mit den Antragstellern verhandeln oder auch eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten.

 

Das Zustandekommen des Bürgerbegehrens bedeutet, dass damit auch der vom Bezirksamt beschlossene Termin der Schulzusammenlegung am 01.08.2006 nicht umgesetzt werden kann (§ 45 Abs. 5 BezVG). In Abhängigkeit vom weiteren Ausgang des Bürgerbegehrens ist gegebenenfalls. zu einem späteren Zeitpunkt über einen geänderten Termin vom Bezirksamt zu beschließen.

 

Der Abstimmungstermin ist vom BA innerhalb von vier Monaten nach Feststellung des Zustandekommens des Bürgerbegehrens auf einen Sonn- oder Feiertag festzusetzen. Alle Abstimmungsberechtigten sind durch das BA zu informieren (allerdings muss nicht jeder Wahlberechtigte informiert werden, sondern es reicht lediglich eine Benachrichtigung pro Haushalt aus).

 

Es erscheint sinnvoll, die Abstimmung zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV durchzuführen. Gemäß § 47 BezVG gilt eine Vorlage als angenommen, wenn mindestens 15 % der Wahlberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben und diese mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen angenommen wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als abgelehnt.

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen. Mit diesem Beschluss ist jedoch keine Zustimmung zum Bürgerbegehren selbst verbunden. Die BVV wird eine von ihr am 5.7.2006 mehrheitlich beschlossene konkurrierende Vorlage im Rahmen des Bürgerentscheides am 17.09.2006 zur Abstimmung stellen.

 

 

 

 

Vorsteher (Auszug aus Bandmitschnitt):

Meine Damen und Herren, zu dem weiteren Prozedere zur Fertigstellung des konkurrierenden Antrages ist zu sagen, dass die technischen Dinge mit dem Landeswahlleiter abgestimmt werden müssen und ich möchte Sie um Zustimmung dafür bitten, dass für koordinierende Dinge, die sich aus diesen technischen Fragen ergeben können, Sie dem Vorstand der BVV das Mandat erteilen, tätig zu werden, ohne dass wir eine erneute Sitzung der BVV einberufen müssen. Möchte jemand gegen diesen Vorschlag sprechen? Das ist nicht der Fall.

 

 
 

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