Drucksache - DS/1912/V  

 
 
Betreff: Zustandekommen des Bürgerbegehrens Zusammenlegung Kant- und Coppi-Gymnasium
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion CDU
Verfasser:BzStR BüDSoz 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Bildung und Sport Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
05.07.2006 
55. (Sonder-) Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Beschlussempfehlung AS BildSport PDF-Dokument
Antrag CDU PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, gemäß § 46 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Alternativ zum Wortlaut des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Coppi- Gymnasiums wird nachstehender Antrag von der BVV Lichtenberg zum Bürgerentscheid am 17.9.2006 gestellt:

 

Sind Sie mit uns der Meinung, dass die heutigen Oberschulstandorte Lückstraße 60/63,  10317 Berlin-Lichtenberg und Römerweg 30 – 32, 10318 , Berlin Lichtenberg auch zukünftig als Gymnasialstandorte aufrechterhalten werden sollen und unterstützen Sie,  dass durch nachstehende Maßnahmen die Bildungsqualität und die Stärkung der Lichtenberger Schulprofile erhalten bleiben soll:

a.   Erhalt der Schulprofile von Kant, Coppi und Foster

  1. gezielte Öffentlichkeitskampagnen zur Gewinnung von Schülerinnen und Schülern über die Bezirksgrenzen hinaus
  2. die Stärkung und Unterstützung der Profilbildung an Lichtenberger Schulen
  3. kreative und alternative Nutzungskonzepte in Kombination mit Schulstandorten
  4. die Nutzung aller Möglichkeiten für kleinere Klassenstärken und kleinere Schuleinheiten.

 

Diese Maßnahmen sind bei der Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Im Rahmen einer neuen Schulentwicklungsplanung muss sich mit den demographischen Gegebenheiten beschäftigt werden.  Diese können nicht wegdiskutiert werden.  Sinkende Schülerzahlen gehen mit ungenutzten Räumen in Schulen einher,  Schulschließungen können aber nicht allein damit begründet werden.

Eine überarbeitete Schulentwicklungsplanung wird daher neue Akzente setzen. An erster Stelle soll nicht mehr die Diskussion stehen,  wie viele Schulen im Bezirk an welchen Standorten und zu welchem Zeitpunkt geschlossen werden. Lichtenberg muss zielführend diskutieren,  wie die Schüler und Eltern in Lichtenberg ein sachgerechtes und angemessenes Angebot an Bildung in guter Qualität und unter vernünftigen Wegebedingungen erhalten. Wohnortnahe und gut erreichbare Schulstandorte haben eine hohe Priorität.

 

Alle Schulprofile, die des Georg-Foster-Gymnasiums,  des Hans- und Hilde-Coppi- Gymnasiums und des Immanuel-Kant-Gymnasiums, müssen im Rahmen einer zu überarbeitenden Schulentwicklungsplanung für die Zukunft gesichert werden. Hierbei ist insbesondere die langjährige Tradition des Kant-Gymnasiums mit einer Akzeptanz weit über die Bezirksgrenzen hinaus,  der naturwissenschaftliche Schwerpunkt des Georg-Foster-Gymnasiums und der musikalische Schwerpunkt des Coppi- Gymnasiums gemeint. Dies muss seitens der Verwaltung im Schulentwicklungsprozess nachhaltig unterstützt werden. Die Namen der Schulen können dabei ein Spiegel des Profils oder einer langjährigen Tradition einer Schule sein.

 

Lichtenberg muss einen neuen Weg gehen und an erster Stelle fragen:  Wie können wir Schülerinnen und Schüler aus Gesamtberlin von der Qualität unserer Schuleinrichtungen überzeugen,  damit sich diese auch für Lichtenberger Schulen entscheiden?

 und als Lichtenberger Schüler gewinnen? Welche alternativen bzw. zusätzlichen Raumnutzungsmöglichkeiten entstehen an nicht vollständig ausgelasteten Schulstandorten für Jugend-, Sozial und andere Einrichtungen? Dabei ist die bauliche Struktur der Schulen mit ein zu beziehen. Welche weiteren Möglichkeiten existieren, um die Bildungslandschaft Lichtenbergs zu sichern und auszubauen?

 

Grundsätzlich zwingend erforderlich ist, bei allen Vorhaben der Schulentwicklung aber die rechtzeitige Einbeziehung aller Betroffenen sowie eine transparente Informationspolitik seitens des Bezirksamtes mit Wahrung wirklicher Beteiligungsmöglichkeiten für die Betroffenen.

 

 
 

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