Auszug - Befristete Mietsenkung für ALG II - BezieherInnen
Auf Vorschlag der
Ausschussvorsitzenden wurde das Ersuchen in eine Unterstützung des bereits
stattfindenden Handelns des Bezirksamts in dieser Frage umgewandelt. Damit soll
die politische Unterstützung der BVV für das sich in der öffentlichen Debatte
befindliche Anliegen signalisiert werden. Es wurde folgende Beschlussempfehlung
beschlossen: Die BVV unterstützt das Bezirksamt in seinem Bemühen mit
Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften im Bezirk über Möglichkeiten für
befristete Mietsenkungen für Bestandsmieter im Ergebnis individueller
Vereinbarungen zu sprechen. Bestandsmietern, die Arbeitslosengeld II beziehen
und deren Wohnkosten über den in der AV Wohnen festgelegten Grenzwerten liegen,
kann so geholfen werden einen Umzug zu vermeiden. Begründung: Da das Bezirksamt bereits in diesem Sinne tätig ist, sollte
die BVV die politische Unterstützung dieses Herangehens artikulieren. Eine
solche befristete Mietsenkung, die immer nur individuell und nach
Einzelfallprüfung zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden kann, wäre
ein weiteres Instrument, um ALG II – BezieherInnen in ihren Wohnungen zu halten
und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf die Arbeitssuche zu konzentrieren
statt auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Abstimmungsergebnis: 7 – 0 – 0 |
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