Drucksache - DS/1690/V  

 
 
Betreff: Befristete Mietsenkung für ALG II - BezieherInnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSSoziales/Mieterinteressen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
28.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
51. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Beschlussempfehlung SozMiet (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen empfiehlt der BVV die DS/1690/V in folgender geänderter Fassung zu beschließen:

Der Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen empfiehlt der BVV die DS/1690/V in folgender geänderter Fassung zu beschließen:

 

Die BVV unterstützt das Bezirksamt in seinem Bemühen mit Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften im Bezirk über Möglichkeiten für befristete Mietsenkungen für Bestandsmieter im Ergebnis individueller Vereinbarungen zu sprechen. Bestandsmietern, die Arbeitslosengeld II beziehen und deren Wohnkosten über den in der AV Wohnen festgelegten Grenzwerten liegen, kann so geholfen werden einen Umzug zu vermeiden.

 

Begründung:

Dass das Bezirksamt bereits in diesem Sinne tätig ist, sollte die BVV die politische Unterstützung dieses Herangehens artikulieren. Eine solche befristete Mietsenkung, die immer nur individuell und nach Einzelfallprüfung zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden kann, wäre ein weiteres Instrument, um ALG II – BezieherInnen in ihren Wohnungen zu halten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf die Arbeitssuche zu konzentrieren statt auf die Suche nach einer neuen Wohnung.

 

Text des Ursprungsantrags:

Das Bezirksamt wird ersucht mit den Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften im Bezirk ins Gespräch darüber zu kommen, ob und wie über befristete Mietsenkungen für Bestandsmieter, die Arbeitslosengeld II beziehen und deren Wohnkosten über den in der AV Wohnen festgelegten Grenzwerten liegen, ein Umzug vermieden werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: 7 – 0 – 0

 

 
 

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