Beschluss:
Gemäß des Schreibens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 22.10.2018, Staatssekretär Herr Rackles, zur Priorisierung der Schulbaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive wurde gefordert, bei der Planung von Gemeinschaftsschulen einen entsprechenden Beschluss der Bezirksverordneten-versammlung herbeizuführen.
Somit wird der Willen bekundet, für beabsichtigte Schulneugründungen diese als Gemeinschaftsschulen an folgenden Standorten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) zu gründen:
- Fischerstraße
- Waldowallee 117
- Klützerstraße 36/42
- Am Berl 23.
Die Schülerzahlen werden in ganz Lichtenberg in den kommenden Jahren im Bereich der Grundschulen und weiterführenden Schulen stetig weiter steigen, d. h. es werden künftig mehr Kapazitäten an Schulplätzen benötigt.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2017/18 bis 2023/24 wurden bereits bestehende Defizite aufgezeigt und mögliche Lösungen benannt.
Mit der Gründung von Gemeinschaftsschulen könnten zeitgleich Grund- und Oberschulplätze geschaffen und bereits bestehende und prognostizierte Schulplatzdefizite aufgefangen werden.
Für die künftigen Schulstandorte Waldowallee 117 und Fischerstraße liegen bereits Machbarkeitsstudien vor, welche die flächenmäßigen Voraussetzungen für die Einrichtung von 4-zügigen Gemeinschaftsschulen bescheinigen.
Für die künftigen Schulstandorte Klützer Straße 36/42 und Am Berl 23 werden Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, da hier die derzeitig zur Verfügung stehenden Flächen für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen knapp bemessen sind.
Nach Vorliegen positiver Ergebnisse und vorbehaltlich der Zustimmung durch die SenBJF wären die Neugründungen von Gemeinschaftsschulen möglich.