Drucksache - DS/0133/VIII  

 
 
Betreff: Berücksichtigung baulicher Voraussetzungen der Inklusion bei Neubau, Umbau und Sanierung von Schulgebäuden
Status:öffentlichAktenzeichen:von BA am 23.01.2019 in Zwb umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung und Inklusion mitberatend
05.04.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Haushalt, Personal, GO Entscheidung
12.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO vertagt   
10.05.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Schule und Sport mitberatend
18.04.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport (gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit) erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung und Inklusion mitberatend
07.11.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion vertagt   
18.12.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion (Januar-Sitzung) gemeinsam mit dem Ausschuss Schule und Sport erledigt   
30.01.2019 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
12.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
10.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
13.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Schule und Sport mitberatend
18.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
16.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
18.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport gemeinsam mit dem Ausschuss Gleichstellung und Inklusion vertagt   
15.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE HPGO PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Zuarbeit AS Schule und Sport PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht:

 

dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen des Umbaus und der Sanierung von Schulgebäuden die Möglichkeiten der Schaffung baulicher Voraussetzungen der Inklusion geprüft und diese in die Planungen aufgenommen werden. In diesem Kontext relevante bauliche Maßnahmen zur Herstellung der inklusiven Schule umfassen insbesondere

 

-          den Ein-/Anbau von Fahrstühlen,

-          die Anlage von barrierefreien Zufahrtswegen und Zugängen,

-          den Einbau automatischer Türöffner,

-          den Einbau von Türen mit ausreichender Breite für die Passierbarkeit von Rollstühlen,

-          den Einbau barrierefreier Sanitäranlagen,

-          die Anlage von Bewegungsflächen in Räumen und Sanitäranlagen, die den Platzbedarf

von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern berücksichtigen,

-          die Verwendung trittsicherer Bodenbeläge,

-          die Anbringung sichtbarer und tastbarer Orientierungshilfen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bei Neubauten werden die Anforderungen gemäß Handbuch Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude umgesetzt und damit alle baulichen Belange der Inklusion berücksichtigt.

 

Bei Sanierungsmaßnahmen wird mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und bauliche Gegebenheiten in Abstimmung mit dem Schulträger in Einzelfällen von den Vorgaben abgewichen, stattdessen werden Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Unter anderem werden in Sporthallen keine Aufzüge für die barrierefreie Erschließung der Umkleiden in den Obergeschossen eingebaut, statt dessen aber ausreichend große barrierefreie Sanitärräume hergestellt, mit der Möglichkeit, sich dort auch umzuziehen.

 

Automatische Türöffner kommen unabhängig von Neubau oder Sanierung nur in Einzelfällen zum Einsatz, weil sie im Schulbetrieb nicht ohne Nachteil sind. Hier werden Alternativen wie Freilauftürschließer gewählt, die eine Leichtgängigkeit der Türen gewährleisten.

 

 
 

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