Tagesordnung - 47. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben  

 
 
Bezeichnung: 47. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben
Datum: Do, 06.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 02.12.2010      
Ö 3     Eingaben und Beschwerden (nichtöffentlicher Teil)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 3.4     (nichtöffentlich)      
N 3.5     (nichtöffentlich)      
N 3.6     (nichtöffentlich)      
N 3.7     (nichtöffentlich)      
N 3.8     (nichtöffentlich)      
Ö 4  
Änderung der Geschäftsordnung  
DS/1716/VI  
    27.05.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 13.5 - überwiesen
   

 

   
    06.01.2011 - Geschäftsordnung/Eingaben
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Hofmann legte einen Vorschlag vor, welcher diskutiert wurde und in geänderter Form als Beschlussvorlage der BVV eingereicht wird

Herr Hofmann legte einen Vorschlag vor, welcher diskutiert wurde und in geänderter Form als Beschlussvorlage der BVV eingereicht wird. (einstimmig)

In der Form erfolgt dies als Abs. 2 des § 49. (6 : 2 : 0)

Zu § 10 gab es einen Änderungsantrag der CDU

Die weiteren Vorschläge von Herrn Hahn zur Veränderung der GO werden auf der letzten GO-Ausschusssitzung der Legislaturperiode nochmals aufgerufen, damit diese Vorschläge vom nächsten Ausschuss berücksichtigt werden können. (einstimmig)

Abstimmung über das Änderungspaket der GO: einstimmig

 

   
    27.01.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Beschluss:

Beschluss:

 

§ 49 Abs. 2

Zuhörerinnen und Zuhörern der Bezirksverordnetenversammlung ist das Verbreiten von Propaganda oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne von § 86 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) untersagt. Dazu gehören alle Äußerungen und Darstellungen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Der/die Sitzungsleiter/-in ist berechtigt einen Verstoß mit einem sofortigen Verweis aus dem Tagungsraum und ggf. mit einem Hausverbot zu ahnden.

Ö 5  
Sonstiges      
               
 
 

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