Hr. Geisel:
Sämtliche Gutachten liegen dem BA vor, alle sind positiv ausgegangen, das BA beabsichtigt den B-Plan 11-47a in die Bürgerbeteiligung zu geben.
Am 12. Mai, am 19. Mai und am 26. Mai wird es Veranstaltungen zu den Gutachten geben.
Alle Gutachten sind rechtzeitig vor den Veranstaltungen auf der Homepage des BA einsehbar.
Alle Interessenten, die sich eingetragen haben, werden per Mail, die Bewohner der Rummelsburger Bucht werden per Postwurfsendung (ca. 10.000 bis 15.000) informiert, was angesichts der Bedeutung und des Interesses ein angemessener Aufwand ist.
In der Max-Taut-Aula findet eine große Infoveranstaltung über den Stand statt.
Da Ende Mai vermutlich noch Einwendungen eingehen werden, deren Auswertung je nach Anzahl möglicherweise erst Ende Juni/Anfang Juli vom BA abgeschlossen sein kann, scheint es unwahrscheinlich dieses Thema noch in der Juni-BVV behandeln zu können. Deshalb stellt sich das BA auf eine Sondersitzung der BVV am 18. August ein, deren einziges Thema der Beschluss des B-Plans 11-47a sein wird. Angestrebt wird die rechtzeitige Vorbereitung für die Juni-BVV.
Der vorgesehene Sportplatz muss in die Investitionsplanung des BA aufgenommen werden, die südliche Ausgleichsfläche ist Privateigentum von Vattenfall; deshalb wäre eine öffentliche Bürgerbefragung noch zu früh. die Ausgleichsfläche wird erst in Auswertung des B-Planverfahrens definiert – Zeitrahmen 2016/2017.
Diese Fläche wird hinter einem Zaun verschlossen bleiben.
Wenn die DS 1870/VI beschlossen werden sollte, dann sollte das für die BVV 2015/2016 auf Wiedervorlage gelegt werden.
Kostenübernahmevereinbarung für den Sportplatz durch Vattenfall, Beauftragung durch das BA.
Hr. Fischer:
Die Sportplatzflächen sind bis 2015 nicht in der Investitionsplanung, auch Bürgerbeteiligung hätte erst dann einen Sinn.
Hr. Kreins:
Auf welcher Grundlage soll eine Bürgerbeteiligung erfolgen, wenn das Gelände Vattenfall gehört
Hr. Fischer:
Zum Antragszeitpunkt war es nicht bekannt, dass die Fläche Vattenfall gehört und bei ihr verbleibt.
Bis 2015 kann sich ja der Standpunkt von Vattenfall bezüglich dieser Fläche ändern.
Hr. Kind:
In welchem Zustand wird Vattenfall die Fläche, die für den Sportplatz vorgesehen ist, übergeben. Welche Altlasten sind dort vergraben und was wird das kosten. Auch solche Fragen werden im Laufe von 11-47a eine Rolle spielen. Damit könnte man Bürgervorschläge platzen lassen.
Hr. Güttler-Lindemann:
Das Gutachten dazu ist Bestandteil des B-Planverfahrens, eine solche Grundstücksübergabe wird nicht im Sinn von Vattenfall und des BA sein.
Hr. Fischer:
Informiert, dass er sich mit der Fraktion der Linken noch darüber verständigen wird.
Aus der Liste des BA zum TOP 4 wurden folgende Vorhaben diskutiert:
Bauantrag zur Erweiterung einer Kita, Ahrensfelder Chaussee 79
Frau Kunert:
- von jetzt 30 auf 57 Plätze erweitern
- es wird auf Grund der dort entstehenden familiengerechten Häuser ein Bedarf entstehen
Hr. Geisel:
Im Zuge des Ausbaus der Siedlung am Gehrensee wird ein weiterer Bedarf an Kitas entstehen.
Hr. Güttler-Lindemann:
- wird sich ohnehin ein Bedarf an Kitaplätzen ergeben
Hr. Geisel:
Das ZEHK sieht dort keinen weiteren Discounter vor.
Vorbescheidsantrag für einen Lebensmitteldiscounter, Hauptstr. 28/Ecke Saganer Str.
Hr. Güttler-Lindemann:
Das BA möchte an dem Ort keinen weiteren Discounter, nach B-Plan XVII-10 ist dort Gewerbe vorgesehen, man kann also gegen diesen zweiten Discounter negativ entscheiden.
Bauanfrage zu den Baufeldern 2 und 3 der ehem. Schokoladenfabrik zur Errichtung von Geschosswohnungsbau, Mittelstraße
Hr. Güttler-Lindemann:
- stellt die ergänzende Bebauung vor, woraus ersichtlich ist, dass Einzelhandel hier keine Rolle mehr spielen wird.
- Das alte kleine Einfamilienhaus bleibt bestehen.
- Tiefgaragenplätze, an den Stadtvillen wird es Zufahrtsmöglichkeiten geben, der Blockinnenbereich soll überwiegend als Grünbereich gestaltet werden. Für die Vermarktung müssen Stellplätze mit angeboten werden.
- Stellplätze für die Fahrzeuge der Bewohner dieser Anlage auf der Straße müssen mit dem Amt für Bauen und Verkehr abgestimmt werden.
Hr. Meier, BA:
Das Amt für Bauen und Verkehr hat darauf gedrungen, dass gemeinsame Zufahrten geschaffen werden, um so wenig wie möglich Zufahrten über den Gehweg schaffen zu müssen.
Fr. Kunert:
Ab 6 WE muss ein Spielplatz geschaffen werden, pro Wohnung 4 m², ein Gemeinschaftsspielplatz ist zu schaffen, ansonsten muss ein Ablösesumme gezahlt werden.
Hr. Geisel:
Für diesen Fall würde das BA darauf achten, dass ein entsprechender Spielplatz in der Nähe angelegt bzw. saniert und in seiner Ausstattung ergänzt wird.