Tagesordnung - 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Do, 16.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:16 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Zugangsdaten für die ZOOM-Videokonferenz: Meeting-ID: 834 5343 1769 Per App: ZOOM Cloud Meetings (für iOS und Android verfügbar) Per Internet: https://us06web.zoom.us/j/83453431769 Per Festnetz: 069 5050 0952 (Bitte geben Sie nach Aufforderung dieMeeting-ID ein und bestätigen diese mit #. Die nachfolgend abgefragte Telefon-ID wird nicht benötigt, Sie können die Abfrage mit # bestätigen) Hinweise zur Datenvereinbarung von "ZOOM" finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung vom 19.05.2022      
Ö 3  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 4  
Besprechungspunkt      
Ö 4.1  
Sicherung der Kolonie Seebad in Berlin-Heiligensee      
Ö 4.2     Aktueller Stand Cité Foch: Städtebaulicher Vertrag und Baufeld Avenue Charles de Gaulle/ Rue Montesquieu      
Ö 5     Beratung von Drucksachen      
Ö 5.1  
Wohnungsneubau stärken, Spekulation bekämpfen  
3436/XX  
Ö 5.2  
Reinigung des Schäfersees  
1204/XX-01  
Ö 5.3  
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-69, "Ziekowkiez" im Bezirk Reinickendorf,Ortsteil Tegel  
Enthält Anlagen
0015/XXI  
Ö 5.4  
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren XX-277a  
Enthält Anlagen
0022/XXI  
    VORLAGE
   

 

   
    12.01.2022 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 11.101 - überwiesen
    Beschluss

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2021 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans XX-277a wird zugestimmt.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XX-277a wird geändert. Der Geltungsbereich wird im nördlichen Bereich Richtung Nimrodstraße um die Flurstücke 497/27 und 498/28 zugunsten einer geplanten Wegeverbindung erweitert. Im nordwestlichen Bereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (ehemaliges Collège Voltaire) erweitert, im südwestlichen Geltungsbereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (Romain-Rolland-Gymnasium) erweitert. Der Titel des Bebauungsplans bleibt unverändert.
  3. Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB am Bebauungsplanentwurf XX-277a wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.
  4. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen:

 

  • § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982).

 

 

Anlagen: 

a)      Bericht über die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren XX-277a

b)      Übersichtsplan Geltungsbereichsänderung

c)      Bebauungsplanentwurf XX-277a

d)      Textliche Festsetzungen

e)      Begründung

 

 

 

 

Uwe Brockhausen

Stellvertretender Bezirksbürgermeister

 

 

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

 

   
    17.03.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4.4 - vertagt
    Beschluss

Einstimmige Vertagung

   
    19.05.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 4.4 - vertagt
    Beschluss

Einstimmige Vertagung

 

   
    16.06.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Beschluss

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                           2021 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans XX-277a wird zugestimmt.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XX-277a wird geändert. Der Geltungsbereich wird im nördlichen Bereich Richtung Nimrodstraße um die Flurstücke 497/27 und 498/28 zugunsten einer geplanten Wegeverbindung erweitert. Im nordwestlichen Bereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (ehemaliges Collège Voltaire) erweitert, im südwestlichen Geltungsbereich wird der Geltungsbereich analog zur Flurstücksneubildung (Romain-Rolland-Gymnasium) erweitert. Der Titel des Bebauungsplans bleibt unverändert.
  3. Die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB am Bebauungsplanentwurf XX-277a wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.
  4. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.                            - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen:

 

  • § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119).

 

  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982).

 

 

Anlagen: 

a)     Bericht über die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren XX-277a

b)     Übersichtsplan Geltungsbereichsänderung

c)      Bebauungsplanentwurf XX-277a

d)     Textliche Festsetzungen

e)      Begründung

 

 

 

 

Uwe Brockhausen

Stellvertretender Bezirksbürgermeister

 

Kenntnisnahme unter Ausschluss der Bürgerdeputierten Frau Heidi Seidemann wegen Befangenheit.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/B90/Grüne/AfD/FDP/Linke)  dagegen: 0  Enthaltung: 0

Ö 5.5  
Verlegung der öffentlichen Toilette auf Franz-Neumann-Platz  
0121/XXI  
Ö 5.6  
Mehr öffentliche Toiletten in Reinickendorf errichten  
0126/XXI  
Ö 5.7  
Schließfächer für obdachlose Menschen  
Enthält Anlagen
0137/XXI  
Ö 5.8  
Frauenbeirat Stadtplanung - für eine weiblich Sicht auf die Stadtentwicklung  
0248/XXI  
Ö 5.9  
Mieterbeirat in der Rollberge Siedlung unterstützen  
0298/XXI  
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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