Tagesordnung - 33. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 33. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 19.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Anlagen:
Niederschrift_Haupt-A._19.06.2019_Anlage 1
Niederschrift_Haupt-A._19.06.2019_Anlage 2

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 24. Sitzung vom 01.10.2018, der 25. Sitzung vom 05.11.2018, der 26. Sitzung vom 03.12.2018, der 29. Sitzung vom 01.04.2019, der 30. Sitzung vom 06.05.2019, der 31. Sitzung vom 16.05.2019 und der 32. Sitzung vom 03.06.2019      
Ö 3     Besprechungspunkte      
Ö 3.1  
Festlegung der Zeitleiste für die Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2020/2021      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Nutzung von Schul-Räumlichkeiten  
1402/XX  
Ö 4.2  
Aufzug im Altbau des Rathauses Reinickendorf grundlegend instandsetzen  
1471/XX  
Ö 4.3  
Reinickendorf - Fair Trade Town  
1580/XX  
Ö 4.4  
Anmeldung für das Investitionsprogramm 2019 bis 2023  
Enthält Anlagen
1764/XX  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

 

 

   
    13.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.1 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Begründung

 

Diese 2. Fassung ist notwendig geworden, weil das Bezirksamt (SE Finanzen) erst Anfang März - und damit nach der Beschlussfassung im Bezirksamt zur ersten Fassung - darüber informiert wurde, dass es bezüglich der Abbildung von Großsanierungsmaßnahmen im Schulbereich mit Gesamtkosten ab 10 Mio. € eine „Präzisierung“ gegeben hat. Ursprünglich hieß es im Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 07.11.2018: Großsanierungen mit Gesamtkosten ab 10 Mio. € gemäß Sanierungsscan von 2016 werden künftig ebenfalls grundsätzlich nur noch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie durch die HOWOGE umgesetzt. Diese Großsanierungsmaßnahmen … sind … folglich ebenfalls nicht mehr in den bezirklichen Investitionsprogrammen zu berücksichtigen.“

Die erste Version der BVV-Vorlage „Anmeldung …“ hat genau diese Vorgabe umgesetzt und die Maßnahmen nicht im bezirklichen Investitionsprogramm aufgeführt!

Die „Präzisierung“ erfolgte nun dahingehend, dass der oben zitierte Satz folgende Ergänzung erhielt: „Großsanierungen mit Gesamtkosten ab 10 Mio. mit Priorität 1 gemäß Sanierungsscan von 2016 (vergl. Anlage 2 zur Roten Nr. 0131 D) werden künftig .“

Von dieser „Präzisierung“ sind 23 Vorhaben mit Gesamtkosten von jeweils größer 10 Mio. € betroffen gewesen, die in der aufgeführten Roten Nr. nicht mit der Priorität 1 belegt waren und von daher nun bei der bezirklichen Anmeldung für das Investitionsprogramm im Zahlenteil, bei den Erläuterungen und bei der bezirklichen Dringlichkeitsliste (Seite 78 - 81) berücksichtigt werden mussten.

In den ‘Vorbemerkungen‘ der „Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2019 – 2023“ sind ergänzend und der Vollständigkeit halber alle Vorhaben aufgelistet, die aufgrund der Sonderbedingungen für Maßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive nicht mehr im bezirklichen Investitionsprogramm abzubilden sind.

 

Neben den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Berliner Schulbauoffensive waren bei der Aufstellung des bezirklichen Investitionsprogramms 2019 – 2023 die nachfolgenden allgemeinen Rahmenbedingungen zu beachten:

 

Nach § 31 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 zu   § 31 der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen das Investitionsprogramm als integralen Bestandteil der Finanzplanung des Landes Berlin auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 zu § 31 AV LHO und Nr. 4.1 Anlage 2 zu § 31 AV LHO Anmeldungen einzureichen.

Die Anmeldung zum Investitionsprogramm wurde auf der Grundlage der geltenden Bestim­mungen der LHO einschließlich AV, des Aufstellungsrundschreibens für das Investitions-programm 2019 bis 2023 – Teilbereich Bezirke - (1. AR 19/23 Bez.) sowie des Rundschreibens zur Aufstellung von Unterlagen für den Doppelhaushaltsplan 2020/2021 der Senatsverwaltung für Finanzen gefertigt.

Inhaltliche Änderungen der aufgeführten Baumaßnahmen gegenüber dem Investitions-programm 2017 – 2021 sind im Zahlenteil in der letzten Spalte dargestellt.

Beträge des Haushaltsjahres 2019 müssen den Ansätzen des Haushalts­planes entsprechen; ggf. erforderlich werdende Änderungen sind haushaltswirtschaft­lich vorzunehmen.

Die Realisierung von Baumaßnahmen setzt das rechtzeitige Vorliegen entsprechend mitgezeichneter Bauplanungsunterlagen voraus.

 

Die Investitionsausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen sind den konsum­tiven Sachausgaben (Ausgabenfeld A 5 - bewegliches Vermögen -) zugeordnet und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget als Teil der Globalsumme. Dies gilt insbesondere für die Beschaffung von verfahrensabhängiger Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Ent­sprechende Ansätze sind aus den Mitteln der Geschäftsbereiche bei der Haushalts­planaufstellung des jeweiligen Jahres zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen zum Investitionsprogramm sind den Vorbemerkungen zu den Anmeldungen zu entnehmen.

 

 

4.  Rechtsgrundlage                             

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG

§ 31 LHO

 

  1. Haushaltsmäßige Auswirkungen   

 

siehe Anlage     

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Überweisung an den Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    01.04.2019 - Hauptausschuss
    Ö 5.8 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    06.05.2019 - Hauptausschuss
    Ö 6.6 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    16.05.2019 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    19.06.2019 - Hauptausschuss
    Ö 4.4 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    05.08.2019 - Hauptausschuss
    Ö 4.1 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    03.09.2019 - Hauptausschuss
    Ö 3.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Annahme

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 4.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die als Anlage beigefügte Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Annahme

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

Ö 4.5  
Schwerpunktsetzung zum Bezirkshaushalt 2020/2021  
1842/XX  
Ö 4.6  
Hauptausschuss bei SIWANA-Anmeldungen beim Senat von Berlin beteiligen  
1878/XX  
Ö 4.7  
Regenbogenfahne  
1971/XX  
Ö 4.8  
Mehrkosten für alternative KFZ-Antriebsarten ausgleichen  
1997/XX  
Ö 4.9  
Übertragbarkeit von Investitionsmitteln aus Sonderprogrammen ermöglichen  
1998/XX  
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes      
                 
 
 

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