Tagesordnung - 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: 22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 20.Sitzung vom 17.09.2018 und der 21. Sitzung vom 19.09.2018      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Frohnauer Pendelverkehr gestalten I  
0974/XX  
Ö 3.2  
Parken im Frohnauer Zentrum 5 - Innenring des Ludolfingerplatzes in Parkzone einbeziehen  
0999/XX  
Ö 3.3  
Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen  
1223/XX  
    VORLAGE
    ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

   
    04.07.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 13.17 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Überweisung an den Hauptausschuss (Federführung) sowie an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten (Mitberatung)

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    20.08.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 4.15 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Vertagung

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    17.09.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.12 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    19.09.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 4.5 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    19.11.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    03.12.2018 - Hauptausschuss
    Ö 3.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

in folgender geänderter Fassung

 

mit geänderter Überschrift: „Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim Jobcenter hinweisen“:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    09.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.8 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

in folgender geänderter Fassung

 

mit geänderter Überschrift: „Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim Jobcenter hinweisen“:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 

 

Ö 3.4  
Sicherheit in der Schramberger Str. in Hermsdorf verbessern!
1256/XX  
Ö 3.5  
Brandbekämpfung und Lebensrettung in Reinickendorf  
1206/XX  
Ö 3.6  
Parken im Frohnauer Zentrum 3 - Einhaltung der Parkregeln konsequent kontrollieren  
0970/XX  
Ö 3.7  
Illegal entsorgten Bauschutt zügiger entfernen  
1236/XX  
Ö 3.8  
Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehr gewährleisten  
1312/XX  
Ö 3.9  
Die Freiwilligen Feuerwehren stärken  
1325/XX  
Ö 3.10  
Konfetti und Co. nach dem Heiratszeremoniell  
1388/XX  
Ö 3.11  
Schrottautos schneller aus dem öffentlichen Raum entfernen  
1413/XX  
Ö 3.12  
Konsequentes Vorgehen gegen Falschparker in Reinickendorf  
1417/XX  
Ö 3.13  
Lärmschutz in der Markstraße  
0044/XX-01  
Ö 4  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 5     Verschiedenes      
                 
 
 

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