Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2020 - Drucksache Nr. 2191/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Strandbad Tegel - unabhängig davon, ob der Betrieb durch einen privaten Betreiber oder die BBB erfolgt - wieder eine ordentliche Busanbindung erhält. Der Bus sollte dabei mindestens einmal stündlich verkehren. Ggf. kann auf dieser Strecke ein autonom fahrender Bus eingesetzt werden.“
und des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 17.03.2021
- Drucksache Nr. 3000/XX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Strandband Tegel in der Sommersaison durch eine Buslinie an den ÖPNV angeschlossen wird.“
wird gem. § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten.
Folgende Antwort seitens der BVG - Bereich Angebot (VA) - liegt dem Bezirksamt vor:
„[…] Um Behinderungen durch Falschparker weitgehend ausschließen zu können, müsste die Fahrbahn in der Waldkauzstraße und im Bereich des Strandbades zunächst baulich von Parkplatzflächen abgegrenzt werden. Des Weiteren wäre es erforderlich, den Haltestellenauftritt am Strandbad so zu gestalten, dass auch eine Nutzung des Angebotes für mobilitätseingeschränkte Personen bzw. Personen mit Kinderwagen ermöglicht wird. Derzeit liegen Fußweg und Fahrbahn auf gleichem Niveau.
Wir nehmen Ihr Schreiben zum Anlass, das Thema gemeinsam mit dem Aufgabenträger [Sen UVK] zu diskutieren und nach einer angebotsseitig vertretbaren Lösung zur Anbindung des Strandbades Tegel zu suchen. Dabei werden wir Ihre Anregung bezüglich einer stündlichen Anbindung mit einfließen lassen.
Vorbehaltlich der infrastrukturellen Voraussetzungen und vorbehaltlich der Bestellung einer gefundenen Lösung durch den Aufgabenträger, wäre frühestens im Sommer 2021 ein Probebetrieb denkbar.
Das Fahrgastpotenzial schätzen wir für eine derartige Anbindung, auf Grund der Lage und der vielen alternativen Bademöglichkeiten um den Tegeler See, als eher gering ein.“
Ergänzend wurde vom Vorstandsstab der BVG die folgende Antwort gegeben:
„In der Beantwortung der DRS 2191/XX […] hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass die BVG die Einrichtung einer solchen Verbindung kritisch sieht und für den Betrieb auch einige infrastrukturelle Anpassungen notwendig sein werden. Im gleichen Schreiben haben wir Ihnen aber auch zugesichert die Drucksache zum Anlass zu nehmen, das Thema gemeinsam mit dem Aufgabenträger zu diskutieren und nach einer angebotsseitig vertretbaren Lösung zur Anbindung des Strandbades Tegel zu suchen.
Um die eingangs genannten infrastrukturellen Anpassungen genauer zu untersetzen, haben unsere Fachleute nun nachfolgende Punkte in einem Ortstermin zusammengetragen, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben möchten.
Maßnahmen als Voraussetzung für eine barrierefreie und fahrgastfreundliche Bedienung Strandbad Tegel:
1.) Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen
a.) #2178 Waldkauzstr.: Um barrierefreien Ausbau vorzunehmen, müsste die Haltestelle verlegt werden. Verlegen auf Höhe 9A bzw. 2m vor Grundstücksgrenze Hsnr. 7A /Zufahrt Hsnr. 9.
b.) #2188 Waldkauzstr.: Haltestellenmast müsste innerhalb des jetzigen Haltestellenbereichs verlegt werden. Auch hier ist ein barrierefreier Ausbau nötig. Zur Verbreiterung und Verlängerung des Auftritts ist evtl. Einwilligung des Forstamt Tegel einzuholen (müsste noch geprüft werden).
c.) #2967 Scharfenberg: Haltestelle kann am Standort verbleiben. Auftritt müsste hinsichtlich der Barrierefreiheit verbreitert werden (momentan 1,90 m).
2.) Fahrweg
a.) Verbreiterung der Fahrbahn im nördlichen Bereich kurz hinter/vor Habichtstr. Momentane Fahrbahnbreite von 5,70 m lässt einen Zweirichtungsverkehr mit Bussen/großen Fahrzeugen nicht zu.
b.) Fahrbahn im Wald ist theoretisch 6,20 m breit. Optisch aber durch Dreck/Waldboden, Sträucher und heruntergefallene Zweige und Äste nicht zu erkennen, geschweige denn zu befahren.
c.) Im Bereich des Parkplatzes am Ende der Straße müsste auf dem Fahrweg des Linienverkehrs Z283 aufgestellt werden um eine Behinderung durch parkende PKW zu minimieren - gerade in Hinblick auf einen Einsatz von GN Bussen [GN-Bus = Niederflur-Gelenkbus].
d.) Generell muss Baumschnitt/Lichtraumprofil hergestellt werden. […]“
Die SenUVK teilte Folgendes mit:
„[…] Das Strandbad Tegel ist mit dem vorhandenen Angebot der Buslinien 222 und 324 nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans des Landes Berlin an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Die zum Strandbad Tegel nächstgelegene regelmäßig bediente ÖPNV-Haltestelle ist die Haltestelle Spechtstraße der Linien 222 und 324. Diese befindet sich in 1,1 Kilometer Entfernung zum Strandbad und bietet umsteigefreie Direktverbindungen unter anderem zu den nächsten Schnellbahnhöfen (U-Bahnhof Alt-Tegel und S-Bahnhof Tegel). Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin setzt für den Freizeit- und Erholungsverkehr in Kapitel V.6.5 folgende Vorgaben:
„Der öffentliche Nahverkehr hat unterschiedliche Verkehrszwecke wie Berufsverkehr, Ausbildungs- und Schülerverkehr, Einkaufsverkehr oder auch den Freizeit- und Erholungsverkehr sicherzustellen. Dabei wird in der Regel eine Bündelung unterschiedlichster Verkehrsströme angestrebt, um eine akzeptable Auslastung des ÖPNV sicherzustellen und die für ein ÖPNV-System immanente Bündelungsfunktion von Verkehrsströmen abzubilden.
Die Bündelung von Verkehrsströmen und damit auch die Erschließung mit dem ÖPNV stellt sich bei einzelnen, isolierten Objekten mit einer Bedeutung insbesondere im Freizeitverkehr als besonders schwierig heraus. In unregelmäßiger Häufigkeit wird daher der Wunsch nach einer besseren ÖPNV-Erschließung für derartige Objekte, die derzeit oft nur mit Fußwegen von deutlich über einem Kilometer zum nächsten ÖPNV-Angebot erreichbar sind, an den Aufgabenträger herangetragen. Beispiele hierfür sind u.a. der Teufelsberg / Naturschutzzentrum Ökowerk, das Jagdschloss Grunewald / Forsthaus Paulsborn, das Wirtshaus Moorlake, das Eierhäuschen im Plänterwald oder das Strandbad Wannsee (außerhalb des Kraftfahrzeug-Linienverkehrs in den Sommerferien). Problematisch ist zudem das wetter- und saisonbedingt stark schwankende Fahrgastaufkommen, das eine ÖPNV-Anbindung ebenfalls erschwert.
Da das potenzielle ÖPNV-Fahrgastaufkommen an diesen Stellen die Einrichtung eines eigenen Linienverkehrs im Regelfall nicht rechtfertigt, sind an diesen Stellen deutlich über die Erschließungsstandards (vgl. Kapitel III.1.2) hinausgehende Fußwege zumutbar und Verweise auf andere Verkehrsmittel des Umweltverbundes wie den Radverkehr ausdrücklich zulässig.“
Die vorgenannten Rahmenbedingungen treffen in gleichem Maße auf das Strandbad Tegel zu. Zusätzliche ÖPNV-Angebote zum Strandbad Tegel sind daher nicht geplant. […]“
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Verkehrsleistung in Form einer Buslinie durch die Aufgabenträgerin, die Sen UVK, bestellt werden müsste. Nach der vorliegenden Stellungnahme von Sen UVK sieht diese keine Notwendigkeit, ein zusätzliches ÖPNV-Angebot zum Strandbad Tegel zu bestellen und damit auch zu finanzieren.
Unabhängig davon liegt der Waldweg im Naturschutzgebiet, in der Trinkwasserschutzzone III A, Parkplatz und Wendekehre in der Wasserschutzzone II A und befindet sich im Eigentum der Berliner Forsten; für das Anlegen einer öffentlichen Straße besteht kein Planungsrecht. Auch hier liegt die Verantwortlichkeit ausschließlich bei der Sen UVK.
Zu den Anforderungen der BVG im als öffentliche Straße gewidmeten Teil der Waldkauzstraße wäre die Finanzierung der erforderlichen straßenbaulichen Veränderungen für die Verbreiterung der Fahrbahn der Waldkauzstraße zwischen Habichtstraße und An der Krähenheide von 5,50 m bis 5,70 m auf mindestens 6,50 m, die mit zahlreichen Baumfällungen und dem Wegfall des ruhenden Verkehrs verbunden wären, zu klären. Die notwendigen Arbeiten wären vom Bezirksamt zu beauftragen. Voraussetzung dafür wäre eine vorherige Bestellung einer Buslinie von der Sen UVK als Aufgabenträgerin.
Erst nach einer Klärung zwischen BVG und Sen UVK über die Einrichtung einer Busanbindung des Strandbades kann das Bezirksamt hier unterstützend tätig werden.
Wir bitten, die Drucksachen Nr. 2191/XX und 3000/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Katrin Schultze-Berndt
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme
Gemäß Konsensliste Überweisung an den Verkehrsausschuss