Drucksache - 2058/XX-01  

 
 
Betreff: Mittel für das Sportstättenprogramm mindestens verdoppeln
Status:öffentlichBezüglich:
2058/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
12.05.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.10.2019- Drucksache Nr. 2058/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die bisher im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms zur Verfügung gestellten Mittel mindestens verdoppelt und dem Bezirkshaushalt künftig direkt zur Verfügung gestellt werden.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt. Der zuständige Staatssekretär teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:

 

„ […] In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir den Hinweis, dass ich die Beschlussempfehlung der BVV Reinickendorf durchaus bemerkenswert empfinde. Die Ausgaben für die bezirkseigenen öffentlichen Sportanlagen in den künftigen Jahren mindestens verdoppeln zu können, halte ich für ein beachtliches Ziel. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde in den letzten Jahren der Ansatz des Sportstättensanierungsprogramms bereits von ehemals 9 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2015 auf nunmehr 18 Mio. Euro verdoppelt, um dem Sanierungsstau auf öffentlichen Sportstätten entsprechend entgegenzuwirken.

 

Wie sich jedoch auch immer wieder in den gemeinsamen Sitzungen mit den Bezirksstadträten*innen gezeigt hat, wird die Auffassung, den Ansatz des Sportstättensanierungsprogramms weiterhin zu erhöhen, von der Mehrheit der Bezirke derzeit nicht unterstützt. Viele Bezirke sehen aufgrund der aktuellen Situation keine Möglichkeit, ein größeres Finanzvolumen innerhalb eines Haushaltsjahres kassenwirksam umzusetzen. Eine Übertragbarkeit der Mittel in künftige Haushaltsjahre ist trotz Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen leider nicht möglich. Zudem lassen die angespannte Lage am Handwerkermarkt, die Überlastung vieler bauausführenden Fachbereiche in den Bezirksämtern und nicht zuletzt die aktuell bedingte Situation um das Coronavirus berechtigte Zweifel an einer kassenwirksamen Umsetzung zusätzlicher Finanzmittel aufkommen. Zusätzlich bereitgestellte Mittel könnten bewirken, dass sich der Fehlbetrag zum Jahresabschluss in gleichem Umfang erhöht. Eine Situation, die für den Sport im Land Berlin nicht zuträglich wäre. Sollten sich die Bedingungen in nächster Zeit bspw. durch eine unverhältnismäßige Erhöhung des Preissteigerungsindex ändern, so kann ich jedoch in Aussicht stellen, dieses Thema zu gegebener Zeit wieder in der Bezirksstadträte*innen Sitzungen auf die Tagesordnung zu setzen, um die neue Lage zu eruieren und ggf. noch einmal über eine Änderung des Finanzvolumens nachzudenken.

 

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass es nach den Abrechnungsergebnissen des Sportstättensanierungsprogramms der letzten Jahre nicht zielführend ist, die finanziellen Mittel in eine dezentrale Ressourcenverantwortung zu überführen. Es hat sich immer wieder gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Finanzmittel auch überbezirklich umverteilt werden können. Nur so war es über die Jahre möglich, die Mittel zum nahenden Jahresabschluss zielgerichtet für den Berliner Sport zu sichern und einen kassenwirksamen Mittelabfluss der Beträge zu gewährleisten. Selbst unter den genannten Bedingungen gelang es letztendlich nicht, das bereitgestellte Finanzvolumen vollständig zu verausgaben. Obwohl ich das Ansinnen aus bezirklicher Sicht im Kern sehr wohl nachvollziehen kann, wird an einer zentralen Bereitstellung der Fördermittel festgehalten, um auch zukünftig eine zielgerichtete Verwendung der Mittel für den Berliner Sport in Gänze garantieren zu können.

 

Sollte Ihr Bezirk auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Mittel aus dem Sportstättensanierungsprogramm benötigen, gestatten Sie mir noch abschließend, auf das bewährte Verfahren der letzten Jahre zu verweisen. Es steht jedem Bezirk frei, im Falle eines begründeten Mehrbedarfs zusätzliche Mittel im Rahmen des laufenden Sportstättensanierungsprogramms zu beantragen. Ob zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen werden, wird sich nach dem 31.07. zeigen. Wie in den Jahren zuvor, kann ich Ihnen zusichern, dass Ihr Ansinnen auch in diesem Jahr wieder einer wohlwollenden Prüfung unterzogen wird. Aus diesem Grunde kann ich Ihnen nur empfehlen, hier auch weiterhin entsprechende Mehrbedarfsanträge einzureichen.“

Das Bezirksamt kann den Ausführungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht ohne Weiteres folgen. Der Bezirk Reinickendorf hat in den vergangenen Jahren die jeweils bewilligten Mittel aus dem Sportstättensanierungsprogramm vollständig eingesetzt. Darüber hinaus wurden Mehrbedarfe beantragt und ebenfalls vollständig verausgabt.

Die Finanzmittel, die durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport umverteilt werden, stehen den Bezirken regelmäßig erst so kurzfristig vor Kassenabschluss zum Jahresende zur Verfügung, dass damit keine zusätzlichen Maßnahmen mehr finanziert werden können. Für die Umsetzung von Sanierungen oder Baumaßnahmen ist jeweils eine Planungszeit sowie ein Vorlauf für fristgebundene Ausschreibungen und Vergaben erforderlich. Durch die beschriebene Umverteilung zum Jahresende können daher nur Mehrausgaben für laufende Sanierungen gedeckt werden.

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2058/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer      Tobias Dollase

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

Anlage/n:

 

Stammbaum:
2058/XX   Mittel für das Sportstättenprogramm mindestens verdoppeln   BVV-Büro   Empfehlung
2058/XX-01   Mittel für das Sportstättenprogramm mindestens verdoppeln   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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