Auszug - Kein offener Vollzug für Sicherungsverwahrte in Reinickendorf  

 
 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 12.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz
Ort:
Zusatz: Hinweise zur Datenvereinbarung von "ZOOM" finden Sie unter https://zoom.us/de-de/privacy.html Ältestenrat am Montag, dem 10.05.2021, 17 Uhr, Zoom Videokonferenz
2331/XX-01 Kein offener Vollzug für Sicherungsverwahrte in Reinickendorf
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
2331/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.12.2020 zur Drucksache Nr. 2331XX:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Senat geplante Einrichtung für den offenen Vollzug für sicherungsverwahrte Straftäter an der JVA Tegel nicht angesiedelt wird. Auch in den übrigen Ortsteilen Reinickendorfs ist aufgrund der bereits jetzt schon hohen Anzahl an Vollzugseinrichtungen in Reinickendorf kein Platz für ein solches Angebot.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat den zuständigen Senator angeschrieben und sich bei diesem für den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung eingesetzt. Von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erhielt es folgende Antwort:

 

Ich bedaure, dass es trotz mehrerer von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zusammen mit der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel angebotener Informationsveranstaltungen bislang offenbar nicht gelungen ist, die mit der Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung Offener Vollzug verbundenen Sorgen bei allen Reinickendorferinnen und Reinickendorfer zu zerstreuen.

 

Der Wahl des Standortes der am 26. Januar 2021 in Betrieb genommenen Einrichtung des offenen Vollzuges für Sicherungsverwahrte war seinerzeit eine sorgfältige Prüfung vorangegangen. Der gewählte Standort vor den Toren der JVA Tegel hatte sich im Ergebnis dieser Prüfung aus gewichtigen fachlichen Gründen als besonders geeignet dargestellt. Dies gilt noch immer, da es einen anderen Standort, welcher die an der JVA Tegel bestehenden Voraussetzungen ebenfalls erfüllt, in Berlin nicht gibt. Die Gründe für die hiesige Entscheidung möchte ich Ihnen im Folgenden gerne näher darlegen.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SVVollzG Bln) dient die Unterbringung von Sicherungsverwahrten im offenen Vollzug vorrangig der Entlassungsvorbereitung und stellt damit einen wichtigen Schritt zwischen der Sicherungsverwahrung im geschlossenen Vollzug und der Entlassung dar, in welchem sich die Sicherungsverwahrten im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unter Betreuung der Anstaltsbediensteten weiter bewähren können und müssen.  Denn gerade an die Entlassungsvorbereitung von Sicherungsverwahrten sind selbstverständlich höchste Ansprüche zu stellen, um die Allgemeinheit vor neuerlichen Straftaten zu schützen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen, denen die in der Einrichtung angebotene Behandlung und Betreuung gerecht werden muss. Allein die offene Unterbringungsform, die nach langer Inhaftierung zu mehr Selbständigkeit befähigen soll, reicht hier nicht aus, zumal sie bei Sicherungsverwahrten mit Entlassungsperspektive schon wegen des meist fortgeschrittenen Lebensalters auch nicht mehr vorrangig mit einer externen Erwerbstätigkeit (Freigang) verbunden werden kann.

 

Sicherungsverwahrte blicken ganz überwiegend auf viele Jahre, teils sogar Jahrzehnte der Inhaftierung zurück, in denen ihnen nicht nur Sozialkontakte außerhalb des Vollzuges, sondern auch wesentliche Alltagskompetenzen verloren gegangen sind. Umso wichtiger ist eine intensive, kontinuierliche sozial- und psychotherapeutische Begleitung und Behandlung, die auch und gerade in die Phase der Entlassungsvorbereitung hineinreichen muss. In dieser Zeit werden gleichzeitig die erforderlichen Strukturen aufgebaut, die nach der Entlassung die Untergebrachten in Freiheit begleiten und vor Rückfällen schützen sollen. Die durch die langjährige persönliche Betreuung der Untergebrachten entstandene Arbeitsbeziehung zu den Fachkräften der Anstalt ist dabei ein ganz wesentlicher Stabilisator für den Übergang von dem geschlossenen in den offenen Bereich und später in die Entlassung. Nur durch diese kann die hohe Gewähr dafür geleistet werden, dass möglicherweise rückfallrelevante Veränderungen im Verhalten oder der psychischen Verfasstheit rechtzeitig bemerkt werden und die betreuenden Fachkräfte ihnen durch geeignete Maßnahmen wirksam entgegensteuern können.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 SVVollzG Bln werden Sicherungsverwahrte nur dann im offenen Vollzug untergebracht, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden. Es werden daher nur solche Verwahrte in den offenen Bereich verlegt, die neben weiteren Voraussetzungen (Befürwortung durch einen externen Gutachter, Zustimmung der Aufsichtsbehörde, Anhörung der zuständigen Strafvollstreckungskammer) bereits ausreichend in vollzugsöffnenden Maßnahmen erprobt sind, mithin auch aus dem geschlossenen Vollzug heraus die JVA Tegel bereits seit längerem regelmäßig selbständig verlassen und sich im Stadtgebiet, auch im Nahbereich der JVA Tegel aufgehalten haben. Die Unterbringung in der Einrichtung des offenen Vollzuges bringt insoweit keine maßgebenden Veränderungen mit sich. Die Untergebrachten verlassen auch diese Einrichtung nur im engen Rahmen der ihnen gewährten Lockerungen und unterliegen weiterhin der Kontrolle der Mitarbeitenden der JVA Tegel.

 

Ich hoffe, Ihnen die Gründe für den gewählten Standort transparent gemacht zu haben und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Reinickendorf entsprechend berichten könnten.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2331/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer         Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

Vertagung

 

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke/Fraktionsloser    dagegen: 0    Enthaltung: 0

 
 

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