Bezirksregionenprofile (BZRP) sind ein Element zur Umsetzung der fachämterübergreifenden Sozialraumorientierung. Diese werden im Handbuch zur Sozialraumorientierung, der Handlungsgrundlage der integrierten Stadt(teil)entwicklung Berlins, beschrieben.
Als Planungs- und Analysegrundlage auf Ebene der Bezirksregionen machen sie demografische, soziale und strukturelle Entwicklungen vergleichbar und beleuchten Defizite und Potentiale.
Sie bilden mit ihrem fachübergreifend erstellten, integrierten Analyseteil eine Grundlage und mit der ämterübergreifend abgestimmten Zielsetzung einen Rahmen für raumbezogene – fachlich wie integrierte – Entwicklungsplanungen für die jeweiligen Bezirksregionen. Sie sind Grundlage für ein fachübergreifendes, kooperatives Planen und Handeln in der betreffenden Bezirksregion bei knapper werdenden Ressourcen.
Die Bezirksregionenprofile ersetzen dabei nicht die Fachplanungen, sondern ergänzen diese durch eine integrierte Betrachtung der Bezirksregionen.
Auf Grundlage der Analyse finden Strategieworkshops mit Akteurinnen und Akteuren aus der lokalen Ebene statt. Diese dienen der Information und Vermittlung der amtsinternen Ergebnisse in die Regionen. Hierbei steht der Abgleich der fachlich entwickelten Strategien und Maßnahmen mit der lokalen Wahrnehmung im Vordergrund. Die Einschätzung der Strategien nach ihrer Priorität kann den Fachämtern bei Abwägungen als „Entscheidungshilfe“ dienen. Die lokalen Akteurinnen und Akteure sind „das Ohr an der Bürgerschaft“. Als lokale Expertinnen und Experten kennen sie die aktuellen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sehr gut und werden daher in jeder Bezirksregion einzeln zur Mitarbeit aufgerufen. Die Workshops umfassen neben der Priorisierung der amtsseitigen Ziele und Strategien auch die Ergänzung von Stärken, Schwächen, Potentialen und Herausforderungen aus lokaler Sicht.
Die Ergebnisse der Dokumentation fließen auf verschiedenste Weise in fachämterübergreifende Abstimmungen mit ein. Sie werden in regionalen, amtsinternen und übergreifenden Gremien aufgegriffen, sie können Entwicklungsanreize geben, fachliche Stellungnahmen als Argumentationshilfe/-grundlage ergänzen und Kooperationsvorhaben anregen. Zudem bilden sie eine aktualisierte Bestandsaufnahme lokaler Bedarfe ab, werden den Fachbereichen der Bezirksverwaltung bei ihren Planungen als Expertenwissen benannt und dienen als Grundlage für die Fortschreibung der Bezirksregionenprofile. Durch Kontinuität und einen regelmäßigen Abgleich aller an den Planungen Beteiligten können themen- und ebenenübergreifende Prozesse unterstützt und gesichert werden.