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Inhaltsspalte
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 10-72-1VE
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes 10-72-1VE vom 8. Dezember 2015 für das Gelände zwischen der Bundesstraße B 1/5, den Flurstücken 8925/46, der Verlängerung seiner westlichen Grenze bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 167 der Flur 1 und dem Flurstück 167 der Flur 1, dem Grundstück Pilgramer Straße 310 und der Pilgramer Straße sowie für die Bundesstraße B 1/5 zwischen Pilgramer Straße und dem Flurstück 8925/46 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf, liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
04. Januar 2016 bis einschließlich 04. Februar 2016
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Montag bis Mittwoch
von 8.00 bis 16.00 Uhr
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Donnerstag
von 9.00 bis 18.00 Uhr
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Freitag
sowie nach Vereinbarungvon 8.00 bis 14.00 Uhr
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Kontakt: Frau Dreßler
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Tel.: (030) 90293-5200
intern: 9293 5200
öffentlich aus.
Die öffentliche Auslegung findet im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung -, Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, 4. Etage, Foyer statt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Möbel- und Einrichtungsfachmärkte vor.
Für diesen Bebauungsplan wurde für die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die umweltbezogenen Informationen sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Begründung/B-Planentwurf/Vorhaben- und Erschließungsplan
- Begründung Stand 2015 – pdf-Datei 675 KB
- Entwurf zum Bebauungsplan 10-72-1 VE (noch nicht rechtsverbindlich) Blatt 1 – pdf-Datei 1,3 MB
- Vorhaben- und Erschließungsplan ohne textliche Festsetzung Blatt 2 – pdf-Datei 1,4 MB
- Rechtsplan ohne textliche Festsetzung Blatt 3 – pdf-Datei 1,9 MB
Gutachten
- Eingriffsuntersuchung und Ausgleichskonzeption vom Juli 2015 – pdf-Datei 1,6 MB
- Faunistische Standortuntersuchung Stand 2013 – pdf-Datei 1,2 MB
- Schalltechnisches Prognosegutachten vom Juli 2015 -pdf-Datei 2,4 MB
- Schalltechnisches Gutachten vom Dezember 2014 – für vorh. Bürogebäude nördlich B1 – pdf-Datei 450 kB
- Luftschadstoffuntersuchung vom November 2014 – pdf-Datei 1 MB
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Aussagen zur Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser vom Juli 2014
- Baugrunduntersuchung in Vorbereitung von Versickerungsmaßnahmen – pdf-Datei 1,3 MB
- Anlagen zur Baugrunduntersuchung in Vorbereitung von Versickerungsmaßnahmen – pdf-Datei 1,4 MB
- Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser – pdf-Datei 1,9 MB
- geplante Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser – pdf-Datei 2,4 MB
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Landschaftspflegerische Begleitplanung zur verkehrlichen Anbindung der Möbelmärkte an die B 1/5 vom Dezember 2015
- Bericht Landschaftspflegerische Begleitplanung – pdf-Datei 780 KB
- Bestandsplan Biotoptypen – landschaftspflegerische Begleitplanung – pdf-Datei 211 KB
- Plan zum Bericht Landschaftspflegerische Begleitplanung – pdf-Datei 2,O MB
- Kompensationsmaßnahmen – landschaftspflegerische Begleitplanung – pdf-Datei 312 KB
- Auswirkungsanalyse vom Juli 2015
- Konzept zur verkehrlichen Anbindung der Möbel- und Einrichtungsmärkte
Umweltbericht
Ansichten
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