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Nutzungskonzept Bereichsentwicklungsplanung Marzahn
Bild: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) ist eine teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten gesamtstädtischen und der kleinräumigen bezirklichen Planung. Zuständig für deren Erarbeitung sind die Bezirke
Die Bereichsentwicklungsplanung hat zum Ziel, Flächenbedarfe insbesondere für Wohnen, Soziale Infrastruktur, Grün- und Freiraum, für gewerbliche Betriebe, für den öffentlichen Raum und die verkehrliche Infrastruktur zu ermitteln und räumlich zu zuordnen. Wie sich diese Entwicklung gestaltet, hängt dabei von vielerlei Faktoren ab, die im Zuge der Bereichsentwicklungsplanung untersucht werden. Dazu gehört die demographische Entwicklung und im Zusammenhang damit die Bedarfe an sozialer Infrastruktur, die wirtschaftliche Entwicklung, die Ansprüche an Klimaschutz und -anpassung sowie Naturschutz oder Verkehr/ Mobilität. Die Planungen sind auf einen mittel- bis langfristigen Horizont ausgerichtet.
Von der Planung betroffene Träger öffentlicher Belange, Nachbarbezirke/-gemeinden sind zu beteiligen. Über die Inhalte der Bereichsentwicklungsplanung ist die Öffentlichkeit zu informieren. Das vom Bezirksamt beschlossene Ergebnis entspricht einer sonstigen städtebaulichen Planung im Sinne von §1 Absatz. 5 Nr. 10 Baugesetzbuch (BauGB). Die Bereichsentwicklungsplanung ist somit verwaltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwägung zu berücksichtigen. Die BEP wird in Form eines Abschlussberichtes (Text und Pläne) veröffentlicht.
Die letzte beschlossene BEP für Marzahn-Mitte erfolgte 2005.
Die Bereichsentwicklungsplanung für die Großsiedlung Hellersdorf liegt im Entwurf von 2022 vor. Die Bereichsentwicklungsplanung für die Großsiedlung Marzahn liegt im Entwurf von 2025 vor.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Bereichsentwicklungsplanung
Ansprechpartnerin:
Kerstin Seher
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung