Der Bebauungsplan 10-98 wird aufgestellt, um langfristig auf die steigende Nachfrage nach Plätzen in Kindertagesstätten reagieren zu können. Um sicherzustellen, dass das Grundstück für diesen Zweck genutzt werden kann, wird es als “Fläche für Gemeinbedarf” mit der Zweckbestimmung “Kindertagesstätte” festgelegt. Das Verfahren wird nach § 13a im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Verlängerung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplanverfahren 10-98 "Mark-Twain-Straße"
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-98 umfasst die Flurstücke 183 und 1358 somit das Grundstück Mark-Twain-Straße 32, 34 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Ortsteil Hellersdorf. Beide Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Hellersdorf.
- Art der Beteiligung
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- 10-98
- Zeitraum der Beteiligung:
- 06.03.2023 - 07.05.2023
Downloads
Bebauungsplanentwurf zum Bebauungsplan 10-98 (noch nicht rechtsverbindlich)
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Bebauungsplanentwurf 10-98
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Begründung zum Bebauungsplan 10-98
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Begründung zum Bebauungsplan 10-98
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Gutachten
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Faunistisches Gutachten Blockinnenbereiche
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Grundstücksverzeichnis
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Grundstücksverzeichnis Bebauungsplan 10-98
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Ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblatt Nr.14 vom 24.03.2023, Seite 1574)
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Amtsblatt für Berlin Nummer 14 vom 24. März 2023
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Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren
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Datenschutzerklärung Bebauungsplanverfahren
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Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Fachbereich Stadtplanung
Sprechzeiten:
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
stellvertretende Fachbereichsleiterin:
Frau Yakob Micael
- Tel.: (030) 90293-5201
- Fax: (030) 90293-5105
- E-Mail an den Fachbereich Stadtplanung
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