Die städtebaulichen Konzepte der Bebauungspläne 10-44 und 10-45 sind aufeinander abgestimmt.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat am 16.10.2007 mit BA-Beschluss Nr. 0319/III die Einleitung des Bebauungsplans 10-44 beschlossen. Planungsziel war die Festsetzung der Nutzungsart Allgemeines Wohngebiet für den überwiegenden Bereich des Planungsgebietes.
Zu Beginn des Verfahrens war das Planungsziel die Festsetzung einer kleinteiligen städtebaulichen Struktur. Unter Berücksichtigung des dringenden Wohnraumbedarfes wurde das Ziel im Laufe des Verfahrens geändert. Das Planungsziel bestand danach in der Sicherung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung dieser Fläche als Wohnungsbaupotenzialfläche.
Beabsichtigt war die Fortsetzung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen des Geschosswohnungsbaus der Großsiedlung Hellersdorf. Sowohl die Festsetzung einer Fläche als Freizeitsportanlage als auch einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz dienen dem Erhalt der Wohnqualität.
Die Einleitung des Bebauungsplans 10-45 wurde durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf am 20.11.2007 mit BA-Beschluss Nr. 0382/III beschlossen. Die Festsetzung des Bebauungsplans 10-45 dient der planungsrechtlichen Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des historischen Gutsbereiches Hellersdorf.
Die denkmalpflegerischen Belange und die Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung sind hierbei zu berücksichtigen. Priorität hat die Schaffung dringend erforderlichen Wohnraumes.