Planungshistorie und Verlauf der Bebauungsplanverfahren zum Stadtgut Hellersdorf

Weg am Beerenpfuhl

Weg am Beerenpfuhl

Die städtebaulichen Konzepte der Bebauungspläne 10-44 und 10-45 sind aufeinander abgestimmt.

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat am 16.10.2007 mit BA-Beschluss Nr. 0319/III die Einleitung des Bebauungsplans 10-44 beschlossen. Planungsziel war die Festsetzung der Nutzungsart Allgemeines Wohngebiet für den überwiegenden Bereich des Planungsgebietes.

Zu Beginn des Verfahrens war das Planungsziel die Festsetzung einer kleinteiligen städtebaulichen Struktur. Unter Berücksichtigung des dringenden Wohnraumbedarfes wurde das Ziel im Laufe des Verfahrens geändert. Das Planungsziel bestand danach in der Sicherung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung dieser Fläche als Wohnungsbaupotenzialfläche.

Beabsichtigt war die Fortsetzung der vorhandenen städtebaulichen Strukturen des Geschosswohnungsbaus der Großsiedlung Hellersdorf. Sowohl die Festsetzung einer Fläche als Freizeitsportanlage als auch einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz dienen dem Erhalt der Wohnqualität.

Die Einleitung des Bebauungsplans 10-45 wurde durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf am 20.11.2007 mit BA-Beschluss Nr. 0382/III beschlossen. Die Festsetzung des Bebauungsplans 10-45 dient der planungsrechtlichen Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung des historischen Gutsbereiches Hellersdorf.

Die denkmalpflegerischen Belange und die Erfordernisse der wirtschaftlichen Entwicklung sind hierbei zu berücksichtigen. Priorität hat die Schaffung dringend erforderlichen Wohnraumes.

  • Speicher auf dem Stadtgut Hellersdorf

    Speicher auf dem Stadtgut Hellersdorf

  • Element am ehamaligen Rinderstall auf demStadtgut Hellersdorf

    Element am ehamaligen Rinderstall auf demStadtgut Hellersdorf

  • ehemalige Schmiede auf dem Stadtgut Hellersdorf

    ehemalige Schmiede auf dem Stadtgut Hellersdorf

  • ehemaliger Pferdestall auf dem Stadtgut Hellersdorf

    ehemaliger Pferdestall auf dem Stadtgut Hellersdorf

  • ehemaliger Pferdestall auf dem Stadtgut Hellersdorf

    ehemaliger Pferdestall auf dem Stadtgut Hellersdorf

Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, der geplanten Wohnbebauung und den zusätzlichen Einwohnern ist die Sicherung von bestehenden und zusätzlichen Gemeinbedarfsflächen erforderlich. Damit ist zusätzlich zu den vorhandenen Einrichtungen auch eine Erweiterung der Standorte für kommunale Einrichtungen planungsrechtlich gesichert worden. Das betrifft das Stadtteilzentrum, eine Jugendfreizeiteinrichtung und eine Sportanlage.

Des Weiteren werden die vorhandenen Kleingartenanlagen gesichert und ergänzt. Das Ziel der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche mit Skateranlage dient dem Erhalt der Wohnqualität. Weiterhin erfolgt die Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen und Flächen für einen Stadtplatz. Die Lage dieses Platzes stellt als räumlich prägendes Element innerhalb des historischen Gutsbereiches einen Schwerpunkt der Identifikation und Orientierung in der Großsiedlung Hellersdorf dar.

Darüber hinaus sollen städtebauliche Missstände langfristig behoben werden. Diese ergeben sich derzeitig aus den zurückliegenden Nutzungen, den zum Teil verfallenen baulichen Anlagen auf dem Gelände. Die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen seit 1990 und die unzureichende Erschließung des Gutsbereiches haben zu erheblichen Funktionsverlusten geführt. Diese sind gekennzeichnet durch einen dauerhaften Leerstand baulicher Anlagen und brach liegender Flächen.

vorhandene Skateranlage

vorhandene Skateranlage

Es wurden Planungsziele aus dem 2013 vom Bezirksamt beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept im Bebauungsplan abgeleitet. Die getroffenen Festsetzungen beschränken die Zulässigkeit auf die der Versorgung des Gebietes dienende Läden. Nur ausnahmsweise zulässig sind im gewerblich genutzten Gelände des Gutes Verkaufsflächen, die einem Produktionsbetrieb zugeordnet sind. Diese Festsetzungen erfolgten zur Sicherung der vorhandenen Zentren im Sinne einer verbrauchernahen Versorgung.

Für die Wohnbauflächen in den Bebauungsplänen wurde die Errichtung eines Anteils förderbarer Wohnungen festgesetzt. Das dient dem Erhalt der für Berlin typischen sozial gemischten Bevölkerungsstruktur.

Entsprechend § 2 (4) BauGB sind im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Umweltprüfungen durchgeführt worden. Darin wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet jeweils einen gesonderten Teil der Begründung der Bebauungspläne.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG ist Eigentümerin der überwiegenden Flächen der Plangebiete. Sie beabsichtigt die Entwicklung der gesamten landeseigenen Potenzialflächen. Zusätzlich zu den Bebauungsplänen wurden in städtebaulichen Verträgen zwischen dem Land Berlin und dem Vorhabenträger des Wohnungsbauprojekts Regelungen getroffen. Diese basieren auf dem Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung. Bestandteile des Vertrags sind die Kostenübernahme oder Herrichtung von Folgemaßnahmen im Rahmen der Angemessenheit durch den Projektträger.

Baufortschritt an der Zossener Straße

Baufortschritt an der Zossener Straße

Der Bebauungsplan 10-44 ist im September 2019 festgesetzt worden. Mit der Realisierung von Vorhaben innerhalb des Plangebietes wurde bereits begonnen.
Der Bebauungsplan 10-45 ist im Juli 2020 festgesetzt worden.