Frontoffice

Frau am Empfangstresen lässt sich ein Formular erklären

Frontoffice

Das Frontoffice ist die zentrale Anlaufstelle für jedes Anliegen in den Bereichen materielle Hilfen und Beratungsleistungen im Amt für Soziales.

Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt entweder eine Beratung oder die Steuerung an die zuständigen Fachstellen.

Auch die Unterlagenausgabe und -entgegennahme sowie die Vergabe von Besprechungsterminen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Soziales findet im Frontoffice statt.

Die Leistungen werden im Frontoffice bearbeitet:
  • für Zuweisungen in Obdachlosenunterkünfte,
  • Erstantragsbearbeitung auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII)
  • Heimbegehung.

Umfang der Leistungen

Der notwendige Lebensunterhalt wird über die sogenannten
Regelsätze abgegolten und umfasst zum Beispiel :

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Haushaltsenergie
  • und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Darüber hinaus sieht die Hilfe zum Lebensunterhalt spezielle Leistungen vor, die nicht im Regelsatz enthalten sind, wie zum Beispiel:

  • Leistungen für Miete und Heizung
  • Mehrbedarfszuschläge
  • Einmalige Leistungen
  • Barbetrag zur persönlichen Verfügung
  • Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bildungs- und Teilhabepaket
  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Personalausweisdokumente
  • gegebenenfalls eine Meldebestätigung
  • Nachweise einer Erwerbsunfähigkeit
  • Vermögensnachweise (zum Beispiel: Lebensversicherung, Bausparversicherung, Sterbegeldversicherung, Sparkonten, Grundstücke, Wertgegenstände, Kfz und ähnliches)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos)
  • Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechung
  • gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Nachweise über Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Achtung: Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.