Equal Pay Day - Systemrelevant und trotzdem bis zum 10. März umsonst gearbeitet!
Pressemitteilung vom 02.03.2021
Am Dienstag, den 9. März 2021, um 11:30 Uhr, wird Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle zusammen mit dem Bezirksamt die Equal-Pay-Day-Fahne vor dem Rathaus Marzahn-Hellersdorf auf dem Alice-Salomon-Platz hissen und damit auf den „Equal Pay Day“ hinweisen.
Der Tag der Lohngleichheit – der “Equal Pay Day“ – ist am 10. März 2021. In Deutschland verdienen Frauen im Jahr 2021 noch immer durchschnittlich 19 Prozent weniger als Männer. Der „Equal Pay Day“ steht damit symbolisch für den Zeitraum, in dem Frauen umsonst gearbeitet haben und das, obwohl sie im Durchschnitt gleiche und höhere Bildungsabschlüsse und Qualifikationen vorweisen können (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Woran liegt das? In Deutschland sind es insbesondere strukturelle Unterschiede, die dazu führen, dass Frauen und Männern unterschiedlich viel Kapital und damit auch unterschiedliche Möglichkeiten und Sicherheiten zur Verfügung stehen. Es sind genau jene Arbeitsbereiche, die das Land am Laufen halten, in den überproportional viele Frauen und Migrantinnen beschäftigt sind und in denen besonders schlecht entlohnt wird: in Pflegeinrichtungen, Vorschulen, Kitas, in Krankenhäusern und im Einzelhandel. Hinzu kommt das Klischee der sorgenden Frau. Die – unbezahlte – Sorgearbeit drängt Frauen in Teilzeit und diese Diskrepanz zeigt sich im Alter. Mit einem „Gender Pension Pay Gap“ – also dem durchschnittlichen Unterschied der Renten von Männern und Frauen – von 46 Prozent(!), haben Frauen in Deutschland nur die Hälfte der Rente, die Männer erhalten. Von allen 37 OECD-Staaten ist dies das schlechteste Ergebnis (OECD, 2019).
Das Thema Entgeltgerechtigkeit hat immerhin endlich Rückenwind durch die Gerichte bekommen. Mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Januar 2020 stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klar, dass ein Verdienst einer Frau unter dem Median der Männer als Indiz für eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts gilt. Sieht der Arbeitgeber das anders, liegt es nun an ihm, dafür Beweise vorzulegen (Beweislastumkehr).
Tarifverträge und die Anwendung des aktuellen Gerichtsurteils sind geeignete Maßnahmen, die Entgeltlücke zu verringern. Damit wird deutlich, dass nicht die einzelne Frau verantwortlich ist, sondern die Gesellschaft steuernd eingreifen muss.
Weitere Informationen zum Weiterlesen: www.equalpayday.de.
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