Regelungen für die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes

Pressemitteilung vom 30.09.2020

“Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in Auswertung der Resonanz auf die Erreichbarkeit der Unterhaltsvorschussstelle in den vergangenen zwölf Monaten können wir feststellen, dass die Möglichkeiten, die wir Ihnen per Mail, Fax und Telefon angeboten haben, für eine – in nahezu allen Fällen – einwandfreie Leistungsgewährung sehr gut geeignet waren. Ein persönliches Erscheinen wurde daher kaum noch nachgefragt.

Um auch weiterhin eine schnelle und rechtssichere Leistungsgewährung sicherzustellen, Ihnen auch weiterhin unnötige Wege in unsere Behörde zu ersparen und den dringenden Erfordernissen der Hygiene- und Abstandsregeln in Folge der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, bitten wir Sie die oben beschriebenen Zugangswege auch weiterhin so intensiv zu nutzen, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.
Sollte es zwingende Gründe geben, uns dennoch persönlich aufzusuchen, bitten wir Sie vorrangig von der Möglichkeit der individuellen Terminvereinbarung Gebrauch zu machen.

Sollte dies nicht möglich sein, stehen Ihnen natürlich auch weiterhin die Sprechzeiten Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr zu Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

H. Tille
Leiter des Jugendamtes”