Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung schreibt Fördersäule 2 aus

Pressemitteilung vom 19.12.2019

Am Freitag, dem 14. Februar 2020, ist der Antragsschluss für den Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 2 für strukturbildende Projektformate und Fördersäule 2plus für nachhaltige Partnerschaften. Gefördert werden umfangreiche strukturbildende Projektvorhaben mit stadtweiter Aufstellung (Fördersäule 2) sowie auf Langfristigkeit angelegte Partnerschaften (Fördersäule 2plus). Die Förderung kann jeweils für bis zu zwölf Monate gewährt werden und umfasst Fördermittel ab derzeit 23.001 Euro.

Formale Vorgabe ist die Kooperation von Kunst- oder Kulturpartnern (Künstlerinnen und Künstler, freie Gruppen, Kulturinstitutionen) mit Partnern aus dem Bereich Bildung (Schulen, Kitas, Universitäten etc.) oder Jugend (Jugendclubs, Vereine, Jugendkulturzentren etc.). Gefördert werden Kooperationsprojekte, welche die eigenen Lebenswelten und Themen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre künstlerisch verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von jungen Menschen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteurinnen und Akteure begreifen. Weitere Informationen zu den Förderkriterien gibt es hier.

Fördersäule 2 – Strukturbildende Projekte
Gefördert werden stadtweite und strukturbildende Projektvorhaben, die junge Menschen aus Bildungs- oder Jugendinstitutionen in mindestens sechs Berliner Bezirken einbeziehen. In der Regel handelt es sich um bereits erprobte Vorhaben, beispielsweise im Rahmen der Fördersäule 1. Es besteht die Möglichkeit, das Projekt bis zu drei Jahre in Folge zu beantragen.

Fördersäule 2plus – Partnerschaften
Mit diesem Fördermodul können Partnerschaften zwischen Kulturpartnern und Bildungs- oder Jugendeinrichtungen gefördert werden, die einen besonders nachhaltigen Charakter verfolgen. Gefördert wird der Anschub von Partnerschaftsprogrammen von Kulturinstitutionen mit sichtbarem Entwicklungspotential für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit Bildungs- oder Jugendeinrichtungen aus mindestens drei Berliner Bezirken. Sie können drei Jahre in Folge beantragt werden, wofür jährlich steigende Eigenmittel (20% / 50% / 70%, maximal die Hälfte über Personalkosten) einzubringen sind.

Antragstellung
Anträge für die Fördersäule 2 / 2plus können ab sofort über das Online-System des Projektfonds gestellt werden, die Projekte können frühestens im Mai und spätestens im Dezember 2020 beginnen.

Auf der Webseite sind Kurzinformationen zum Projektfonds und eine Orientierungshilfe zum Online-Antrag in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Farsi, Hebräisch, Russisch und Türkisch als PDFs abrufbar. Beratungsgespräche können zudem auf Englisch durchgeführt werden. Die Antragsstellung erfolgt in deutscher Sprache.
Für Anträge in der Fördersäule 2 / 2plus wird ausdrücklich eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung empfohlen.

Informationen und Ansprechpartner
Geschäftsstelle Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Spandauer Damm 19
14059 Berlin
Tel.: (030) 3030 444-49
fondsinfo@kulturprojekte.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.de