Geburtenregister

Ein Kind ist geboren

Die besten Wünsche zur Geburt Ihres Kindes bzw. zur anstehenden Entbindung übermitteln Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes.

Allgemeine Hinweise

Geburtsurkunden werden vom hiesigen Standesamt nur für Geburten ausgestellt, die im Sana Klinikum Lichtenberg oder einem anderen Ort im Bezirk Lichtenberg erfolgten.

Bitte beachten Sie, dass bei Geburten in Geburtshäusern und Hausgeburten die Geburtsanzeige innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt im Standesamt erfolgen muss.

Ist die Vorsprache beider Elternteile notwendig?

Grundsätzlich ist die persönliche Vorsprache im Standesamt nicht erforderlich, wenn Sie im Sana Klinikum Lichtenberg die Geburtsanzeige und eine Erklärung zur Namensbestimmung unterschrieben sowie alle erforderlichen Unterlagen dort abgegeben haben. Das Krankenhaus übersendet dann alle Unterlagen direkt an das Standesamt.

Sollte Ihre persönliche Vorsprache für die Bearbeitung notwendig sein, bieten wir Ihnen einen individuellen Termin an.

Termine

Termine für die persönliche Vorsprache werden derzeit nur über die zuständigen Standesbeamt:innen vergeben.
Kontaktieren Sie die zuständigen Standesbeamt:innen ausschließlich per E-Mail unter Geburtenregister.Standesamt@lichtenberg.berlin.de , schildern kurz Ihr Anliegen und geben Ihre Kontaktdaten an. Die zuständigen Mitarbeitenden werden Ihnen innerhalb weniger Tage je nach Sachlage einen Termin anbieten oder mit Ihnen (telefonisch oder per E-Mail) in Kontakt treten.

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Geburt erforderlich?

Je nach Ihrem aktuellen Familienstand ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die erforderlichen Unterlagen. Die notwendigen Unterlagen können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

Bitte übersenden Sie uns Kopien der erforderlichen Unterlagen zusammen mit einer Erklärung zur Namensbestimmung für Ihr Kind zu. Unterlagen in fremder Sprache (auch englisch und französisch) lassen Sie bitte vorher von einer/einem zugelassenen Übersetzer/in oder Übersetzer in die deutsche Sprache übertragen.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Kontaktdaten anzugeben.

Bescheinigungen und Geburtsurkunden

Sie erhalten nach der Beurkundung der Geburt Ihres Babys gebührenfreie Bescheinigungen zur Beantragung von:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)

Neben den gebührenfreien Bescheinigungen besteht die Möglichkeit, weitere Geburtsurkunden und Internationale Geburtsurkunden zu erhalten. Diese sind gebührenpflichtig.

Die Ausstellung der zusätzlichen Geburtsurkunden erfolgt im klassischen Stammbuch-Format (130 × 200 mm). Sollten Sie die Urkunden im Din-A4-Format wünschen, geben Sie dies beim Standesamt bitte eigenständig an.

Sollten Sie später mehr oder neue Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese problemlos online bei uns bestellen.

Vaterschaftsanerkennung

Grundsätzlich kann die Vaterschaft vorgeburtlich entweder beim Jugendamt des Wohnsitzes oder bei einem Notar anerkannt werden.

Mehr zu diesem Thema befindet sich in der Rubrik Vaterschaftsanerkennung.

Merkblatt Geburten

Mehrsprachig

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Formulare

  • Erklärung zur Vornamenbestimmung
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    PDF-Dokument (15.3 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin

  • Bestimmung zur Namensführung des Kindes
    ##icon:pdf##

    PDF-Dokument (30.8 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin

  • Erklärung zum Familienstand
    ##icon:pdf##

    PDF-Dokument (221.4 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin

  • Vollmacht für Eltern
    ##icon:pdf##

    PDF-Dokument (670.0 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin

  • Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG)
    ##icon:pdf##

    PDF-Dokument (984.1 kB)
    Dokument: BA Lichtenberg von Berlin