Drucksache - DS/0449/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-9c vom 25. März 2021 (Neuausfertigung des Entwurfs des Bebauungsplans 11-9c vom 8. März 2017 mit Deckblättern vom 17. August 2017 und 25. März 2021) mit Deckblatt vom 16. Mai 2022 für das Grundstück (Flurstücke 143 und 153) nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 40 und 45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, als Rechtsverordnung.
Anlage: Zusammenzeichnung des Bebauungsplanes als PDF-Datei
b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
c) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-9c in Kenntnis zu setzen.
Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2022 zur Drucksache Nr. DS/0339/IX den Bebauungsplan 11-9c vom 25. März 2021 (Neuausfertigung des Entwurfs des Bebauungsplans 11-9c vom 8. März 2017 mit Deckblättern vom 17. August 2017 und 25. März 2021) mit Deckblatt vom 16. Mai 2022 für das Grundstück (Flurstücke 143 und 153) nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 40 und 45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-9c entschieden. Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
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