Drucksache - DS/0411/IX
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.08.2022 den Abschlussbericht zum Projekt Ausbildungsbürgeramt zur Kenntnis genommen und die Umgestaltung des Bürgeramtes 4 (Alt-Hohenschönhausen) zum Ausbildungsbürgeramt beschlossen.
Begründung:
Die Berliner Bürgerämter sind die erste Anlaufstelle für die Bürger:innen unserer Stadt. Der Berliner Senat hat in seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2021 – 2026 den Bürger:innen zugesichert, dass diese innerhalb von 14 Tagen über das ganze Jahr einen Termin im Bürgeramt bekommen können. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn genügend Mitarbeitende für die Sachbearbeitung zur Verfügung stehen. Die Nachbesetzung freier Stellen sowie krankheitsbedingte Ausfälle in den Lichtenberger Bürgerämtern haben zur Folge, dass jährlich mehrfach neue Mitarbeitende gesucht und ausgebildet werden müssen. Darüber hinaus soll der Einsatz im Ausbildungsamt für die bezirklichen Auszubildenden künftig obligatorisch sein. Entsprechend ihren Kenntnissen werden sie dabei in der Publikumsbedienung eingesetzt und können so beispielsweise ihre Fähigkeiten im Umgang mit Kundinnen und Kunden erweitern. Die für die Sachbearbeitung im Bürgeramt erforderlichen Kompetenzen sollen künftig zentral an einem Standort vermittelt werden, um sowohl die Qualität der Ausbildung zu steigern als auch einheitliche Standards in der Bearbeitung zu schaffen.
Die Erbringung der Bürgerdienstleistungen durch die Berliner Bezirke erfolgt im Land Berlin entsprechend den Regelungen in der Verwaltungsvorschrift zur Einführung eines gesamtstädtischen Monitorings und Steuerungsverfahrens für die Ämter für Bürgerdienste. Danach werden die Terminkapazitäten nach einheitlichen Kriterien geregelt. Dies betrifft beispielsweise das Zeitfenster (12 Minuten) für einen Termin. Die Erfahrungen im Probeechtbetrieb haben gezeigt, dass es für die Vereinbarkeit von guter Kundenbetreuung und guter Ausbildung unbedingt notwendig ist, die Terminabstände entsprechend der Ausbildungsphase individuell anzupassen. Insbesondere zum Beginn der Ausbildung sollte das Zeitfenster 24 Minuten betragen, um genügend Zeit für die Erläuterungen der einzelnen Dienstleistungen einschließlich deren technischer Umsetzung zu haben. Die von der Verwaltungsvorschrift ausgenommenen Bürgerämter werden nach Beratung in der AG Steuerung Bürgerdienste durch Rundschreiben der für Grundsatzangelegenheiten der Bürgerdienste zuständigen Senatsverwaltung festgelegt.
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