Drucksache - DS/0400/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, allen sich derzeit auf der Warteliste befindlichen Antragsteller:innen zu ermöglichen, bis zum Jahresende die Unterlagen für eine Einbürgerung abgeben zu können.
Dazu sind ggf. Beschäftigte aus anderen Bereichen vorübergehend abzuordnen, vorrangig auf freiwilliger Basis. Zusätzlich soll über die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport auch die Möglichkeit des Einsatzes von Auszubildenden und Praktikant:innen geprüft werden.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, in der Arbeitsgruppe des Senats zur Zentralisierung der Einbürgerung anzuregen, auch Lösungen zu erarbeiten und neue Bearbeitungswege (auch digital) einzuführen, um zukünftig auch für alle neu eingehenden Anträge die Wartezeit zu verkürzen und spätestens innerhalb von drei Monaten das erforderliche Erstberatungsgespräch anzubieten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zum 01.11.2022 ist die bisher erforderliche Erstberatung zu einer Einbürgerung in Lichtenberg weggefallen. Dadurch wird der gesamte Prozess beschleunigt, so dass eine erhöhte Anzahl an Antragsunterlagen in diesem Jahr (zum Stand 30.11.2022 insgesamt 165 Anträge) eingereicht werden konnte.
Die im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 bewilligten zwei zusätzlichen Stellen konnten ab dem 01.07.2022 besetzt werden. Diese wurden zunächst eingearbeitet und werden nunmehr für die Bearbeitung der bereits anhängigen Anträge eingesetzt.
Um den auf den Wartelisten geführten Anfragenden die Möglichkeit zu bieten, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, wurde ab 01.10.2022 eine Taskforce Einbürgerung eingesetzt. In dieser sind derzeit zwei befristete Mitarbeitende sowie eine Auszubildende des Bezirksamts beschäftigt. Zum 01.12.2022 konnte eine weitere Person für die Taskforce in einem befristeten Einsatz gefunden werden, die derzeit eingearbeitet wird.
Über die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport konnten keine zusätzlichen Beschäftigten rekrutiert werden, da diese zum einen die Bezirke bei der Vorbereitung der Wiederholungswahlen unterstützen sowie in den Wohnungsämtern für die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Wohngeldnovelle zur Bearbeitung des erhöhten Antragsvolumens auf Wohngeldanträge eingesetzt werden.
Durch die zusätzlichen Beschäftigten in der Taskforce können Rückstände nunmehr sukzessive abgebaut werden. Durch die erhebliche Zahl der zur Antragstellung Wartenden wird der Prozess allerdings nicht in 2022 abgeschlossen werden können.
Im Rahmen der Zentralisierung der Einbürgerungsbehörden wurde ein Projekt gestartet, das sich mit den Fragen der Organisation in der dann neu zuständigen Behörde (Landesamt für Einwanderung) und des Übergangs der Vorgänge aus den Bezirken befasst. Auch soll dort ein neues Datenverarbeitungssystem zum Einsatz kommen. In diesem Projekt ist das Bezirksamt Lichtenberg auf Arbeitsebene jedoch nicht beteiligt. Ob beim Zuständigkeitswechsel ebenfalls auf die Erstberatungsgespräche verzichtet wird, kann derzeit nicht gesagt werden. Auf die Entscheidungen, in welcher Form die Bearbeitung dort stattfinden wird, hat das Bezirksamt Lichtenberg keinen Einfluss.
Aufgrund der im Landesamt für Einwanderung dort ab 01.01.2024 zum Einsatz kommenden 200 Mitarbeitenden (gegenüber derzeit rd. 85 Beschäftigte in den Bezirken) kann erwartet werden, dass allein dadurch die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge beschleunigt wird.
Ausdruck vom: 05.01.2023 Seite: 1/2 |
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