Drucksache - DS/0380/IX  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Wiesenweg 1-4 - Ausbau des Wiesenwegs im städtebaulichen Vertrag verankern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenÖkologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
13.10.2022 
14. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
27.10.2022 
15. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung mitberatend
13.09.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B`90/Die Grünen PDF-Dokument
Stellungnahme EuWiSo PDF-Dokument
BE ÖSM/FM PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0380/IX in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wiesenweg 1-4 im städtebaulichen Vertrag zu binden, Aufwendungen für den Ausbau des Wiesenweges unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehres zu übernehmen.

 

Begründung:

Wesentlicher Gegenstand der Diskussion war die Frage, inwieweit die Höhe der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger konkretisiert werden solle. Hinderlich war hier, dass die Höhe der Kostenbeteiligung aktuell nicht seriös zu beziffern ist. Letztlich wurde sich darauf geeinigt, keine konkrete Festlegung zu treffen in der Annahme, dass das Bezirksamt hier eine geeignete Beteiligung verhandeln und dem Ausschuss dazu berichten wird.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wiesenweg 1-4[1] im städtebaulichen Vertrag zu verpflichten, sämtliche Aufwendungen für den Ausbau des Wiesenwegs unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis: 16 / 0 / 0


[1] Bezug zu Drucksache 276/IX. Derzeit noch Bebauungsplan 11-167 VE Wiesenweg 1-4

 
 

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