Drucksache - DS/0380/IX
Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0380/IX in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wiesenweg 1-4 im städtebaulichen Vertrag zu binden, Aufwendungen für den Ausbau des Wiesenweges unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehres zu übernehmen.
Begründung: Wesentlicher Gegenstand der Diskussion war die Frage, inwieweit die Höhe der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger konkretisiert werden solle. Hinderlich war hier, dass die Höhe der Kostenbeteiligung aktuell nicht seriös zu beziffern ist. Letztlich wurde sich darauf geeinigt, keine konkrete Festlegung zu treffen in der Annahme, dass das Bezirksamt hier eine geeignete Beteiligung verhandeln und dem Ausschuss dazu berichten wird.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht, den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wiesenweg 1-4[1] im städtebaulichen Vertrag zu verpflichten, sämtliche Aufwendungen für den Ausbau des Wiesenwegs unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: 16 / 0 / 0 [1] Bezug zu Drucksache 276/IX. Derzeit noch Bebauungsplan 11-167 VE Wiesenweg 1-4 |
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