Drucksache - DS/0349/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, für das Bauvorhaben Gustav-Holtzmann-Straße 8 Befreiungen vom Bebauungsplan XVII-10 auszusprechen, die das Bauvorhaben in der dem Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Facility Management vorgestellten Fassung ermöglicht. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Befreiungen in einer Art und Weise erteilt und begründet werden, dass sich daraus keine weiteren Ansprüche der benachbarten Grundstückseigentümer im Plangebiet auf gleichlautende Befreiungen ergeben.
Begründung: Der Ausschuss hat bei der Vorstellung des Bauvorhabens dieses einhellig begrüßt. Es wäre ein Gewinn für den Ort und das umliegende Gebiet. Gleichzeitig wurde die Sorge geäußert, dass durch Befreiungen und ggf. daraus folgenden Ansprüchen weiterer Grundstückseigentümer im Plangebiet ein Dominoeffekt eintritt, der letztlich den gesamten Bebauungsplan entwertet und das Gebiet „umkippen“ lässt. Eventuell lassen sich aus der einzigartigen Lage des Grundstückes – angrenzend am Ufer mit dem Uferweg direkt ins benachbarte Wohngebiet – eine Begründung für die Befreiungen ableiten, die auf die weiteren Grundstückseigentümer im Plangebiet nicht zutrifft und diese sich darauf nicht berufen können. |
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