Drucksache - DS/0275/IX  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-118 VE; Arbeitstitel: „Landsberger Allee 341/343“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlagen Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-118 VE - erneutes Anzeigeverfahren  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)        den sich aus den Änderungen im Rahmen der Rechtsprüfung gegebenen Beanstandung und Hinweise der zuständigen Senatsverwaltung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf 11-118 VE vom 06.04.2021 mit Änderungen vom 22.02.2022 für die Grundstücke Landsberger 341/343, Ferdinand-Schultze-Straße 1/31 und die westlich angrenzenden Flurstücke 579, 581, 583 und 585 sowie das südöstlich angrenzende Flurstück 614 einschließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB;

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Vermerk Stapl A5 vom 26.04.2022 – Umgang mit Beanstandungsschreiben

Anlage 3: Vermerk Stapl A5 vom 26.04.2022 – Umgang mit Beiblatt

Anlage 4:  Abzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-118 VE vom 06.04.2022 als PDF-Datei mit Änderungen vom 22.02.2022

Anlage 5: Abzeichnung des geänderten Vorhaben- und Erschließungsplans vom 16.09.2021 als PDF- Datei

Anlage 6: Begründung zum vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 11-118 VE (Stand: 26.04.2022)

 

Das Original des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs befindet sich zur Einsichtnahme im Fachbereich Stadtplanung.

 

b)        den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-118 VE;

 

 Anlage 7: Entwurf der Rechtsverordnung

 

c)                   den sich aus den Änderungen ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf
11-118 VE bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erneut anzuzeigen;

 

d)                  mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Begründung:

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 19.08.2021 hat die zuständige Senatsverwaltung dem Fachbereich Stadtplanung das Ergebnis der Überprüfung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 11-118 VE „Landsberger Allee 341/343“ im Anzeigeverfahren gemäß § 6 Absatz 4 AGBauGB mitgeteilt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf wurde u. a. aufgrund von notwendigen Änderungen des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie einer erforderlichen Ergänzung des Durchführungsvertrags hinsichtlich einer weitergehenden Konkretisierung der Nutzungen in den gewerblich genutzten Flächen beanstandet. Des Weiteren wurden die von der Vorhabenträgerin vorgelegten Bonitätsnachweise als ungenügend erachtet. Die vorgebrachten Beanstandungsgründe sowie die aufgeführten Hinweise wurden entsprechend den Anlagen 2 und 3 berücksichtigt.

Da mit der vorgenommenen Überarbeitung keine wesentlichen Änderungen in der Planung vorgenommen wurden sowie die Belange des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung nicht berührt werden, konnte auf eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.

 

Zu c)

Da durch den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB eine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 AGBauGB.

 

 
 

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