Drucksache - DS/0270/IX  

 
 
Betreff: Grillen in den Stadtparks Lichtenberg - Vergnügen und Schutz der Umwelt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion AfDFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
DA AfD PDF-Dokument
Antrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der Erfahrungen und des Abschlussberichtes zur Vorlage zur Kenntnisnahme (DS/1905/VIII) folgendes Konzept umzusetzen.

  1. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt Friedrichshain sind deren bisherige Erfahrungen für das Grillen im Volkspark Friedrichshain zu nutzen.
  2. Das Grillen im Fennpfuhlpark, im Stadtpark Lichtenberg und im Rudolf-Seiffert-Park ist mit einer Ausnahmeregelung nach Einführung des nachfolgendenn Konzeptes und Befolgen folgender Regeln wieder zulässig:

a)      Das Grillen ist nur bei vorheriger Buchung auf einer noch einzurichtenden Website des Bezirksamtes Lichtenberg möglich.

b)      Zum Grillen ist eine Pfand-Grillmarke beim Bezirksamt oder eines hierfür gewonnenen Trägers zu kaufen (z.B. 50 € Pfand).

c)      Das Grillen ist prinzipiell nur auf dem zuvor gebuchten Grillplatz gestattet. Die Grillplatzanzahl pro Park ist der Umwelt zuliebe zu begrenzen.

d)      Die Grillmarke ist gut sichtbar am Grill anzubringen bzw. auf Verlangen vorzuweisen.

e)      Das Grillen ist auf diesem Grillplatz nur in noch festzulegenden Zeiten und mit einer Zeitbegrenzung möglich (z.B. 11 bis 20 Uhr; maximal für vier Stunden pro Grillgemeinschaft).

f)        Benutzt werden nur handelsübliche Grillgeräte mit einem Mindestbodenabstand von 50 cm.

g)      Die den Grill bedienende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass weder Asche, Glut den Erdboden berühren kann.

h)      Der entstehende Müll ist durch den Verantwortlichen der Grillgemeinschaft ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Bezirksamt Lichtenberg ist nicht mehr für die kostenlose Entsorgung der den Müll verursachenden Grillgemeinschaft zuständig.

i)         Die gemäß DS/1905/IX geplanten Schwerpunkteinsätze des Ordnungsamtes sind weiterzuführen.

j)         Zuwiderhandlungen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu ahnden.

 

Begründung:

Das Grillen, vor allem in der warmen Jahreszeit ist für viele Berliner ein Vergnügen. Gleichzeitig darf jedoch die genutzte öffentliche Grünfläche keinen Schaden erleiden, die Brandgefahr ist zu vermeiden, der entstehende Müll ist für das Bezirksamt kostenneutral zu entsorgen und die Lärmbelästigung für die Anwohner ist zu minimieren.

 

 
 

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