Drucksache - DS/0243/IX
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Nach Maßgabe des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) in der Fassung vom 20. Juni 1995 sind öffentliche Spielplätze anzulegen und zu unterhalten sowie die bestehenden öffentlichen Spielplätze weiterzuentwickeln, um Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu entwickeln und soziales Verhalten zu fördern.
Das Bezirksamt bildet eine Spielplatzkommission und beruft durch das für Spielplätze zuständige Bezirksamtsmitglied Eltern, Lehrkräfte sowie andere Sachverständige als Mitglieder. Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten (§ 6). Die Spielplatzkommission berät das Bezirksamt außerdem bei der Erstellung und Fortschreibung des bezirklichen Landschaftsrahmenplanes zum Teil Spielplätze.
Die Mitglieder werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode berufen und daher erfordert dies eine Neukonstituierung der bezirklichen Spielplatzkommission. Die Spielplatzkommission arbeitet auf der Grundlage der vom Bezirksamt beschlossenen Geschäftsordnung (Anlage), in der die Zusammensetzung geregelt ist. |
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