Drucksache - DS/0226/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a) die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-57a vom 24. September 2018 mit Deckblatt vom 23. Oktober 2020 für eine Teilfläche des Grundstücks Wandlitzstraße 18, 22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst als Rechtsverordnung.
Anlage: Abzeichnung des Bebauungsplanes 11-57a als pdf-Datei
b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
c) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-57a in Kenntnis zu setzen. Begründung:Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26. September 2021 zur Drucksache Nr. DS/2206/VIII den Bebauungsplan 11-57a vom 24. September 2018 mit Deckblatt vom 23. Oktober 2020 für eine Teilfläche des Grundstücks Wandlitzstraße 18, 22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-57a entschieden. Gemäß § 6 Absatz 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |