Drucksache - DS/0161/IX  

 
 
Betreff: Parken in der Sewanstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
13.04.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
11.05.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0161/IX.


Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Bereich der Sewanstraße in Friedrichsfelde zwischen der Rummelsburger Straße und der Straße am Tierpark das Parken von großen Kraftfahrzeugen verboten werden kann und in dem genannten Bereich das Verkehrszeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot) mit dem Zusatzschild 1024-10 (Personenkraftwagen frei) angeordnet werden kann.

 

Begründung:

Der genannte Bereich ist geprägt durch Wohnbebauungen. Aber hier werden immer mehr LKW, Anhänger und Transporter mit gewerblichen Aufdrucken abgestellt und vermittelt den Eindruck eines Gewerbegebietes. Dies mindert die Wohnqualität erheblich.

Der Bedarf an Parkplätzen kann in dem Gebiet kaum gedeckt werden und wird durch den Neubau der Howoge in der Sewanstraße 220 noch verschärft.

Häufig werden Gewerbefahrzeuge so geparkt, dass sie die Sichtachsen an den Kreuzungen und Einmündungen erheblich einschränken und damit die Unfallgefahr erhöht wird. Die Emissionen dieser Fahrzeuge, die in Form von Lärm und Abgasen entstehen, sind eine unnötige Belästigung, insbesondere in der kalten Jahreszeit, wenn diese großen Fahrzeuge „warm“ laufen.

Der Erhalt der Lebens- und Wohnqualität der Anwohnenden und die Sicherheit im Straßenverkehr sollte über die Bequemlichkeit von Nutzern von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Gebrauch gestellt werden. 

 

Abstimmungsergebnis: 13 / 0 / 2

 
 

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