Drucksache - DS/0053/IX  

 
 
Betreff: Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin - IX. Wahlperiode -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenFraktion AfD
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., SPD, CDU u. Bündnis90/Die Grünen PDF-Dokument
DS-0053-IX_Anlage  
ÄA AfD PDF-Dokument
ÄA - Anlage PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg bildet 12 Ausschüsse:

 

Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management

Haushalt/Personal und Geschäftsordnung

Jugendhilfe

Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen

Arbeit, Soziales und Gesundheit

Rechnungsprüfung

Schule und Sport

Öffentliche Ordnung und Verkehr

Europa, Wirtschaftsförderung und Sozialraumsteuerung

Partizipation und Integration

Kultur/Weiterbildung und Gleichstellung/Inklusion

Eingaben/Beschwerden und Bürger:innendienste

 

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl an Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss sowie für den Ausschuss für Partizipation und Integration können für alle anderen Ausschüsse Bürgerdeputierte und in gleicher Zahl Stellvertreter/-innen gewählt werden. Die Anzahl der hier festgelegten Bürgerdeputierten je Ausschuss ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die Zugriffe auf den Vorsitz sowie den stellvertretenden Vorsitz in den Ausschüssen für die Fraktionen sowie die Informationen zu den ständigen Sitzungsterminen erfolgen wie in der Anlage dargestellt.

 

 

Begründung:

Die Bildung der Ausschüsse erfolgt gemäß Bezirksverwaltungsgesetz §§ 9, 20, 21, 32, 33 sowie § 35 Abs. 5 KjHG-Ausführungsgesetz und §§ 15; 55 GO BVV.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Einsetzung der Ausschüsse ist geboten, um eine zeitnahe Konstituierung der Ausschüsse vornehmen zu können, so dass die fachliche Arbeit spätestens im Januar 2022 beginnen kann.

 

 
 

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