Drucksache - DS/2315/VIII  

 
 
Betreff: Den Nutzern und Nutzerinnen in Falkenhöhe 1932 eine verlässliche Perspektive geben
Status:öffentlichAktenzeichen:zurückgezogen 25.04.2023
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBVO Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.10.2021 
57. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen Entscheidung
25.01.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
22.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
22.03.2022 
4. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
26.04.2022 
5. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
24.05.2022 
6. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
28.06.2022 
7. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
27.09.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
22.11.2022 
11. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
24.01.2023 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen vertagt   
25.04.2023 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie Grünflächen im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. AzB BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
AzB PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht Entscheidungen zur Zukunft von Falkenhöhe 1932, wie z. B. die Umsetzung des BVV-Beschlusses zur Drucksache 2045/VIII, die Rechnungslegung für die Pacht 2021, den Abschluss neuer Pachtverträge, die Neuvergabe gekündigter Parzellen, möglichst im Rahmen einer Präsenzveranstaltung vor Ort zu vermitteln, sie im Vorfeld mit dem Vorstand der Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 e. V. zu besprechen und gerechtfertigte und begründete Einwände zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Nutzer und Nutzerinnen von Falkenhöhe 1932 berichteten in Gesprächen mit Bündnis 90/Die Grünen von ihrem Unmut über das Verhalten und die Entscheidungen des Bezirksamts.

Im O-Ton: „Die sollen uns einfach in Ruhe lassen.“ „Vom Amt werden uns Knüppel zwischen die Beine geworfen.“

Ein Thema in den Gesprächen war die große Unsicherheit, was aus Falkenhöhe wird. Diese Unsicherheit verhindert u. a., dass Gebäude energetisch saniert werden und dass die Zweitwohnung außerhalb von Falkenhöhe aufgegeben wird. Die Politik des Bezirksamts trägt damit zu einem angespannten Wohnungsmarkt bei. Sie führt zu vermeidbaren finanziellen Belastungen für den Unterhalt der Zweitwohnung.

Ein weiteres ärgerliches Thema in den Gesprächen war der Abschluss von Pachtverträgen, der Vollzug von Pachtwechsel und die Zahlung der Pachtbeiträge. Die Höhe der Pachtbeiträge bemisst sich derzeit am Bundeskleingartengesetz, obwohl das Bezirksamt für mehrere Jahre rückwirkend wesentlich teurere Pachten für Erholungsnutzung angekündigt hat. Das führt zu schlecht kalkulierbaren finanziellen Risiken, die einzelne Pächter und Pächterinnen schwer tragen können. Von einem Pächter wurde von einer E-Mail aus dem Straßen- und Grünflächenamt berichtet, aus der hervorgeht, dass die Rechnungslegung für das Jahr 2021 vom SGA erst im Jahr 2022 durchgeführt werden soll.

Mehrere Nutzer und Nutzerinnen von Falkenhöhe 1932 haben über negative Erfahrungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt berichtet. Es hätte Briefe versandt, die rechtswidrig seien (weil z. B. ein Abgleich der Meldeadressen mit den Pächtern und Pächterinnen der Parzellen vorgenommen wurde[1] oder die Betroffenen vorher nicht angehört worden sind). Das Straßen- und Grünflächenamt sei zudem nicht vor Ort in der Anlage ansprechbar, was u. a. zu einem umfänglichen E-Mailverkehr führt.

Das Bezirksamt sollte daher sein Informations- und Erwartungsmanagement verbessern und Entscheidungen, die eine Vielzahl der Nutzer und Nutzerinnen betreffen, möglichst verlässlich im Rahmen einer Präsenzveranstaltung vor Ort vermitteln. Im Vorfeld sollte der Vorstand der Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 e. V. informiert und dessen berechtigte und begründete Einwände bei Entscheidungen berücksichtigt werden, so dass Situationen, wie das Ruhen der Rechnungslegung für das Jahr 2021, hervorgerufen durch die vom Bezirksamt vorgesehene und nach wie vor strittige Pachthöhe bzw. die abweichenden Angaben zur Pachtfläche, nicht zur weiteren Verunsicherung der Nutzer und Nutzerinnen führen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Ablauf der Wahlperiode. Es werden zeitnah Entscheidungen des Bezirksamts zur Zukunft von Falkenhöhe 1932 erwartet.


[1] Vgl. Kleine Anfrage 76/VIII, Antwort auf Frage 3: „Gemäß dem Grundsatz der Gesetzesbindung Art. 20 (3) GG dürfen Behörden nur Handlungen vornehmen, die von Gesetzen vorgesehen oder zugelassen sind. Ein Abgleich der behördlichen Verzeichnisse des Einwohnermeldewesens mit vorhandenen Baugenehmigungen für Wohnnutzungen ist gesetzlich nicht vorgesehen oder zugelassen. Er findet folgerichtig auch nicht statt. Dies gilt auch für den Abgleich aller weiteren behördlichen Datenbanken untereinander.

 
 

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